BioAus der KontrolleJetzt Kontrollkosten-Zuschuss beantragen!

Jetzt Kontrollkosten-Zuschuss beantragen!

Bio-Kontrollkosten können zu 80 % gefördert werden. Dazu muss aber ein Antrag gestellt werden.
Quelle: Goldberger

In Österreich können Bio-Betriebe einen Kontrollkostenzuschuss für maximale 5 Jahre beantragen. In dieser Zeit werden 80 % der Nettokosten der Bio-Kontrolle (Grundbeitrag + Kosten für Flächenkontrolle) gefördert. Dieser Zuschuss ist aber nur nach einem Bewirtschafterwechsel oder nach der Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise möglich.

Dazu müssen zwei Anträge an die AMA gestellt werden: ein Förderantrag und ein Zahlungsantrag. Der Förderantrag wird einmal für die gesamte Programmlaufzeit gestellt. Neben den Betriebsdaten sind das Datum des Vertragsabschlusses mit der Kontrollstelle oder des Bewirtschafterwechsels, die Kontrollstelle und die voraussichtlichen Netto-Kosten für 5 Jahre einzutragen.

Bio-Kontrollen, die vor dieser Antragstellung stattgefunden haben, sind nicht förderbar. Liegt zwischen dem Abschluss des Kontrollvertrags und dem Förderantrag bereits mehr als 1 Jahr, so ist die Auszahlung des Bio-Kontrollkostenzuschusses nur noch für maximal 4 Jahre möglich. Das gilt für Anträge ab dem 1.1. 2018.

Nach der Bio-Kontrolle muss mittels Zahlungsantrag jährlich die Auszahlung des Zuschusses beantragt werden. Die Frist zur Beantragung endet spätestens zum Ende des darauffolgenden Jahres. Neben dem Formular muss die Originalrechnung der Bio-Kontrolle und ein Zahlungsnachweis übermittelt werden. Kontrollkosten für Hofladen, Verbandsrichtlinien etc. sind nicht anrechenbar.

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