Ab sofort können die bayerischen Landwirte ihren Mehrfachantrag für 2021 einreichen. Die Antragsfrist endet am 17. Mai. Dabei müssen die Landwirte auch trotz Corona nicht auf eine persönliche Beratung verzichten. Fragen beantworten die zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten telefonisch. Dafür hat jeder Antragsteller einen persönlichen Telefon-Termin bei seinem Sachbearbeiter erhalten. Bei diesem Termin geht der Sachbearbeiter mit dem Landwirt online am Bildschirm den Antrag durch und klärt offene Fragen rechtzeitig vor Fristende. Den Termin und die Telefonnummer der Hotline finden Landwirte rechts oben auf dem Anschreiben, das Landwirtschaftsminister Michaela Kaniber im Februar ausgeschickt hat. Ein persönliches Erscheinen im Amt ist nicht notwendig.
Mehrfachantrag online stellen
Den Antrag selber sollten Landwirte digital über das Serviceportal iBALIS stellen. Neben den Direktzahlungen können sie damit auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Erstmals umfasst der Mehrfachantrag auch die Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen (GWZ), die Landwirte zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung der Gewässer angelegt haben. Dafür muss man die Gewässerrandstreifen in der Feldstückskarte vorher digitalisieren.
Alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag finden sie auf den Seiten des bayerischen Landwirtschaftsministeriums.
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