Nach Angaben des Landes wurde am Sonntag, dem 7. Dezember, ein Wolf innerhalb eines 200-Meter-Radius von bewohnten Gebäuden erlegt. Der Abschuss erfolgte laut Behörde im Einklang mit der geltenden Verordnung. Die Meldung an das Land Kärnten ging noch am selben Tag ein, sodass der Bereitschaftsdienst der Amtssachverständigen die Begutachtung bereits am Wochenende vornehmen konnte.
Zwölf Wölfe geschossen
„Der Abschuss erfolgte gemäß der Kärntner Risikowolfsverordnung – innerhalb eines 200-Meter-Abstands zu bewohnten Gebäuden sowie innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung“, teilte das Land Kärnten mit. Zudem wurden die Jagdausübungsberechtigten im betroffenen Gebiet noch am Wochenende darüber informiert, dass die Entnahmefreigabe nun erloschen ist. Zwölf Wölfe wurden heuer verordnungskonform geschossen, insgesamt sind es mittlerweile 29.

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