Von Margarete ENDL
Eine Landschaft im Weinviertel. Felder wie ein Fleckerlteppich. Auf einer kleinen Anhöhe steht Matthias Tröstl und debattiert mit einer Naturschutz-Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg. Tröstl möchte auf dem Hügel eine Fotovoltaikanlage und ein kleines 15 kW-Windrad errichten. „Doch die Dame sagte, ein Windrad auf einem Berg, das geht nicht, das kann ja jeder sehen“, schildert Tröstl die Begegnung vor vier Jahren. „Wenn schon, dann soll ich das Windrad unten hinstellen, zu meinem Haus. Da sag ich, dass es dort keinen Sinn hat, weil dort der Wirkungsgrad schlechter ist.“ Tröstl, Bauhofleiter in seiner Gemeinde Harmannsdorf, hatte die Zustimmung der Nachbarn für sein Windrad und die Baugenehmigung der Gemeinde. Die Bewilligung durch das Land sei bloß Formsache, dachte er – schließlich stehen weiter nördlich und östlich Windparks mit 3-MW-Anlagen, die bis zu 200 Meter hoch sind. Sein geplantes Kleinwindrad samt Rotorblättern wäre 21 Meter hoch.
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