Von Christian-Robert FIEDLER
Das Bovine Virusdiarrhoe-Virus ist der Erreger, der hinter Rinderdurchfall (Bovine Virusdiarrhoe, BVD) und der tödlichen Schleimhaut-Krankheit (Mucosal Disease, MD) steckt. Das ist seit den 1950ern bekannt. Aber erst die BVD-Verordnung zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (Rinderdurchfall, BVD) und Mucosal Disease (Schleimhaut-Krankheit, MD) drängte in Österreich und Deutschland beide Krankheiten in den letzten Jahren wirkungsvoll zurück. Beide Krankheiten sind seit 2004 in Deutschland anzeigepflichtig. Seit 2011 müssen in Deutschland alle Rinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats oder vor dem Verbringen aus dem Bestand auf das Bovine Virusdiarrhoe-Virus, kurz BVDV, untersucht werden, um dauerhaft infizierte Rinder (PI-Tiere) aufzuspüren und BVDV-unverdächtige Rinderbestände besser schützen zu können. Nach der BVDV-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 werden die Maßnahmen noch verschärft. Kürzere Fristen und Einschränkungen bei der Verbringung aus dem Bestand sollen noch effektiver dazu beitragen den Status „BVDV-unverdächtiger Rinderbestand“ sicherzustellen.
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