Vor dem Landgericht Stralsund steht demnächst ein außergewöhnlicher Fall auf der Agenda: Eine Krankenkasse hat einen Tiergarten verklagt, nachdem eine 63-jährige Versicherte während eines Besuchs im Ziegen-Streichelgehege schwer verletzt worden sein soll. Laut einer Gerichtssprecherin ereignete sich der Vorfall im Sommer 2023.
Sturz nach mutmaßlichem Angriff
Nach Angaben der Krankenkasse berichtete die Frau, sie sei damals gemeinsam mit ihrer Familie im Gehege unterwegs gewesen, als sie ein kleiner, aber kräftiger Ziegenbock mit den Hörnern in die Kniekehlen gestoßen habe. Dadurch sei sie zu Boden gestürzt und habe sich am rechten Knie so schwer verletzt, dass eine Operation notwendig wurde. Die Behandlungskosten belaufen sich den Angaben zufolge bislang auf rund 31.000 Euro; vollständig beschwerdefrei sei die Frau bis heute nicht.
Tierpark weist Vorwürfe zurück
Der verklagte Tierpark bestreitet sowohl den geschilderten Angriff als auch weitere Vorwürfe, wonach die Tiere ausgehungert oder aggressiv gewesen seien. Nach Darstellung des Zoos befanden sich an dem betreffenden Tag überhaupt keine Böcke im Streichelgehege – sämtliche männlichen Tiere seien am Morgen zuvor aus der Anlage genommen und geschlachtet worden. Zudem würden die Ziegen im Streichelbereich grundsätzlich nur gut gefüttert und unter sicheren Bedingungen gehalten. Der Park habe alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um Besucher zu schützen.
Prozessbeginn im Dezember
Zuständig für das Verfahren ist das Landgericht Stralsund, das die Regionen Vorpommern-Rügen und den nördlichen Teil Vorpommern-Greifswalds abdeckt. Die Verhandlung vor der Zivilkammer ist für den 3. Dezember angesetzt, berichtet der Nordkurier.
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