AckerbauPflanzenschutzKlagen gegen die Aufbrauchfrist von Flufenacet

Klagen gegen die Aufbrauchfrist von Flufenacet

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Quelle: Böck

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe gehen gegen die Verkaufs- und Aufbrauchfristen des herbiziden Wirkstoffes Flufenacet vor. Wie die Umweltschutzorganisationen am Donnerstag (26.2.) mitteilten, haben sie eine entsprechende Klage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die von der EU-Kommission gewährte 18-monatige Frist eingereicht.

Die Zulassung des Wirkstoffes Flufenacet war im vergangenen Sommer auf europäischer Ebene wegen dessen hormonschädlicher Eigenschaften nicht erneut verlängert worden. Die EU-Kommission stützte sich dabei auf eine Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA). Angeführt wird unter anderem die Reproduktionstoxizität des Abbauproduktes von Flufenacet, Triflouressigsäure (TFA). Beide Substanzen gehören zu den als „Ewigkeitschemikalien“ bekannten per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). TFA wird von zahlreichen Pflanzenschutzmitteln als Abbauprodukt gebildet. Laut Daten des Umweltbundesamtes (UBA) ist Flufenacet der Wirkstoff, der am meisten TFA bildet.

Wie die DUH und PAN Europe vor Gericht geltend machen, ist ein sofortiges Verkaufs- und Anwendungsverbot von Flufenacet  zum Schutz von Gesundheit und Umwelt nötig. „Wenn eine europäische Fachbehörde gravierende Risiken eines Pestizids bestätigt, darf die Konsequenz nicht sein, dessen Einsatz mittels Übergangsfristen möglichst lange fortzusetzen“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. „Das ist hochgradig verantwortungslos und widerspricht dem Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Kommission verpflichtet hat“, so Resch weiter.

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