Das bisherige Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird künftig Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat heißen. Wer das Ressort führen soll, ist noch offen. Die CDU Baden-Württemberg will ihre Ministerinnen und Minister beim Landesparteitag am 9. Mai in Korntal-Münchingen vorstellen.
Junglandwirte sollen Gründerbonus erhalten
Im Mittelpunkt der agrarpolitischen Vorhaben steht ein geplanter Existenzgründerbonus für Junglandwirte. Baden-Württemberg will diesen laut Koalitionsvertrag im Rahmen der nächsten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einführen. Es soll die Förderung bei Hofübernahmen oder Betriebsgründungen geben, sofern diese die Haupteinnahmequelle darstellen.
Zusätzlich will die künftige Landesregierung Erstinvestitionen stärker fördern und Zuschläge bei Flächenprämien gewähren. Berücksichtigt werden sollen dabei auch besondere Anforderungen der Tierhaltung sowie von Sonderkulturen, insbesondere im Weinbau.
Weniger Bürokratie bei der GAP
Die grün-schwarz Koalition kündigt an, die GAP nach 2028 mit dem geplanten „Farm Stewardship“ einfacher und rechtssicher gestalten zu wollen. Gegenüber Bund und EU will sich Baden-Württemberg für einen eigenständigen Agrarhaushalt einsetzen.
Die bisherige Zweite Säule der GAP soll nach dem Willen der Koalition weiterhin Ländersache bleiben. Landwirte sollen flexiblere Verpflichtungszeiträume bei Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen erhalten. Zudem wollen die Koalitionspartner Dokumentationspflichten in Kernartenprogrammen reduzieren.
Ein Schwerpunkt wird künftig auf extensivem Grünland und Weidetierhaltung liegen. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz soll weiterhin umgesetzt werden.
Stallbau soll schneller genehmigt werden
Die Koalition bezeichnet die Anbindehaltung als Auslaufmodell und kündigt Unterstützung beim Stallumbau an. Investitionen in die Tierhaltung sollen erleichtert und Genehmigungen beschleunigt werden. Besonders Offenställe und Ställe in aufgelöster Bauweise sollen schneller genehmigt werden können.
Für privilegiertes Bauen im Außenbereich sollen Leitlinien entwickelt werden, um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Zudem fordert die Landesregierung höhere Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).
Auch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll nach dem Willen von Grünen und CDU unbürokratischer auf weitere Tierarten ausgeweitet werden.
KI-Einsatz in Schlachthöfen wird geprüft
Der Koalitionsvertrag enthält außerdem einen Prüfauftrag zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in Schlachthöfen. Dieser geht der Frage nach, ob in Schlachtstätten ab 20 Großvieheinheiten pro Woche KI-Systeme zur Überwachung des gesamten Schlachtprozesses eingesetzt werden können.
Herdenschutz und Saisonarbeit
Die Rückkehr des Wolfes wird im Koalitionsvertrag als Erfolg des Naturschutzes bezeichnet. Konflikte mit der Weidetierhaltung sollen laut Koalition mit Herdenschutz und einem „pragmatischen Umgang“ mit Problemwölfen bewältigt werden.
Außerdem will sich Baden-Württemberg für eine Angleichung des Mindestlohns von Saisonarbeitskräften an den Nettolohn ganzjährig Beschäftigter einsetzen sowie weitere Drittstaatenregelungen unterstützen.
Mehr Förderung für den Weinbau
Der Weinbau soll durch eigene Förderlinien, die Weiterführung des Sofortprogramms Weinbau sowie die Weiterentwicklung der Weinbaustrategie gestärkt werden. Vorgesehen sind unter anderem Impulse für Genossenschaften, pilzwiderstandsfähige Sorten und den Ökolandbau.
Die Landesregierung will sich zudem für die Zulassung von Kaliumphosphonat im Ökolandbau einsetzen. Auch die Förderung des Steillagenweinbaus soll ausgebaut werden.
Agri-PV soll Vorrang erhalten
Beim Ausbau der Photovoltaik setzt die Koalition auf Agri-PV. Der Ausbau auf Moorflächen soll verstärkt werden. Für Agri-PV-Anlagen soll kein zusätzlicher ökologischer Ausgleich erforderlich sein, da die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibe.
Freiflächen-PV auf hochwertigen landwirtschaftlichen Böden wird im Koalitionsvertrag ausgeschlossen.
Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt
Ob und wann sämtliche Vorhaben umgesetzt werden, ist noch offen. Laut Koalitionsvertrag stehen alle zusätzlichen finanziellen Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage könnten einzelne Projekte nur schrittweise umgesetzt werden. Nicht betroffen davon seien ordnungspolitische und nicht finanzrelevante Maßnahmen.

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