Viele Menschen nutzen bereits das schöne Wetter, um sich in freier Natur zu bewegen. Dabei lassen sie ihren Hunden meist freien Lauf und ihr Geschäft auf den Grünlandflächen verrichten. Dadurch wird nicht nur die Qualität des Futters vermindert. Besonders gefährlich ist eine Infektion mit Neosporose, wenn die Nutztiere durch Hundekot verschmutztes Gras oder Heu fressen. So wird diese Infektion für 20 % der Verwerfungen bei den trächtigen Kühen verantwortlich gemacht. Daher sollten die Hundehalter nie ohne das Sackerl fürs Gackerl außer Haus gehen und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere immer mitnehmen und entsprechend entsorgen.
Bauernwiesen sind Privatgrund. Zudem verbieten manche Landesgesetze explizit das Betreten durch Fremde während der Vegetationszeit. Zwar können die Grundeigentümer gegen so einen Verstoß oder Verunreinigung mit Besitzstörungs- bzw. Unterlassungsklage gegen den Tierhalter vorgehen und Schadenersatz fordern. Doch die Landwirte können nicht rund um die Uhr ihre Wiesen bewachen. Sie können nur an die Vernunft der Hundehalter appellieren. Doch auch aufgestellte Hinweisschilder werden oft zerstört. Ähnlich verantwortungslos verhalten sich Wanderer auf den Almen, nehmen ihre Hunde mit und wundern sich, wenn dann Almkühe ihre Kälber aktiv verteidigen.
Unsere Wiesen und Almen sind keine Hundetoiletten! Wer sich an klare Regeln hält und Rücksicht nimmt, schützt nicht nur das Vieh und die Futterqualität, sondern auch sich selbst. Verantwortung beginnt an der Leine – und endet beim Entsorgen der Hundeexkremente.
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LANDWIRT 10/2025
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