Landwirte sind nicht nur verpflichtet, ihre Tiere vorschriftsmäßig zu halten und zu füttern. Wer Tiere mit gesundheitlichen Problemen beobachtet, muss rechtzeitig und entschlossen handeln. Bei Stalleinbrüchen (die zweifelsohne eine Straftat darstellen) werden oft Fotos von verletzten oder verendeten Schweinen geschossen und in den Medien verbreitet. Dabei lässt wohl kaum ein Landwirt ein Tier bewusst leiden. Tatsächlich ist es in der Praxis nicht immer eindeutig zu erkennen bzw. zu entscheiden, wann angeschlagene Tiere aus der Gruppe abgesondert gehören.
Was der Artikel noch bereithält:
- Fälle, in denen ein krankes/verwundetes Tier in einer Krankenbucht untergebracht werden sollte
- Nicht zu lange warten
- Entscheidungshilfe: Absondern, behandeln, nottöten?
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LANDWIRT 20/2025
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