Eine 45-jährige Deutsche war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als sie auf die Mutterkuhherde traf. Die Hinterbliebenen klagten damals auf Schadenersatz. Das zunächst gefällte Urteil verpflichtete den Landwirt zu einer Zahlung von 132.832,63 Euro und einer monatlichen Rente von 1.215,50 Euro an den Ehemann sowie zu 47.500 Euro und einer monatlichen Rente von 352,50 Euro an den Sohn. Das Gericht kam damals entgegen einem Gutachten zu dem Schluss, dass zumindest der Teilbereich, in dem die Attacke passiert ist, hätte abgetrennt werden können.
Anwalt kündigt Revision beim OGH an
Wie der ORF Tirol berichtet, hob das OLG das Urteil nun teilweise auf und ortete zur Hälfte eine Mitschuld der Deutschen. Der Anwalt des Landwirts wollte sich mit dem nun abgeänderten Urteil nicht zufrieden geben und kündigte eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) an.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Das ursprüngliche Urteil hatte weitreichende Folgen. Von einem Ende des Almsommerns in der bisherigen Form war die Rede. Überlegt wurden Almsperren für Wanderer, das Land kündigte die Einführung einer Wegeversicherung für Almen und Wiesen an. Die Kosten von rund 50.000 Euro werde das Land Tirol übernehmen, hieß es im Frühjahr. Damit sollten Almbauern im Falle eines Zwischenfalls künftig finanziell abgesichert sein.
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