Die Maßnahmen für eine nachhaltige Grünland-Bewirtschaftung umfassen unter anderem die extensive Nutzung von Grünland, den Verzicht auf Silage bei der Milcherzeugung, insektenschonende Mahd, extensives Grünland mit festgelegten Schnittzeitpunkten sowie die Bewirtschaftung entlang von Gewässern und in sensiblen Gebieten. Auch die Mahd von Steilhangwiesen und die Bewirtschaftung von Almen werden gefördert.
Ganz neu ist die Prämie für den Herbizidverzicht auf Wiesen und Weiden. Anträge können Landwirte über iBALIS stellen. Die Antragsfrist ist der 27. Februar 2025.
Extensive Nutzung und tiergerechte Futtergewinnung
K10 – Extensive Grünlandnutzung:
Der Freistaat fördert den Verzicht auf Mineraldünger (außer Kalk) und beschränkt den Viehbesatz auf maximal 1,00 GV/ha HFF bei einem Mindestbesatz von 0,3 RGV/ha HFF. Landwirte können Wiesen, Weiden, Almen und Sommerweiden einbeziehen (ausgenommen: Streuwiesen). Prämie: 125 €/ha.
K12 – Heumilchproduktion:
Milcherzeuger, die vollständig auf Silage verzichten, erhalten eine Förderung für Grünlandflächen und Ackerfutter. Voraussetzung ist der Nachweis durch die Milchgeldabrechnung oder die Registrierung als Direktvermarkter. Prämie: 100 €/ha.
K14 – Insektenschonende Mahd:
Der Freistaat belohnt den Einsatz von Doppelmessermähwerken ohne Aufbereiter. Landwirte dokumentieren ihre Mahd mit georeferenzierten Fotos über die FAL-BY-App. Auch überbetriebliche Mechanisierung ist möglich. Prämie: 60 €/ha.
K10 | Extensive Grünlandnutzung (1,00 GV/ha HFF) | 125 €/ha |
K12 | Heumilch – Extensive Futtergewinnung | 100 €/ha |
K14 | Insektenschonende Mahd | 60 €/ha |
K16 | Extensive Grünlandnutzung Schnittzeitpunkt 15. Juni | 320 €/ha |
K17 | Extensive Grünlandnutzung Schnittzeitpunkt 1. Juli | 370 €/ha |
K18 | Extensive Grünlandnutzung in sensiblen Gebieten | 350 €/ha |
K20 | Mahd von Steilhangwiesen Stufe 1 | 450 €/ha |
K20 | Mahd von Steilhangwiesen Stufe 2 | 650 €/ha |
K22 | Bewirtschaftung von Almen und Alpen | 80 €/ha |
K24 | Herbizidverzicht auf Wiesen und Weiden | 30 €/ha |
Pflege sensibler Flächen und Steilhänge
K16/17 – Schnittzeitpunkte:
Bayern fördert die Mahd erst nach dem 15. Juni (K16) oder 1. Juli (K17). Wiesen, Wechselgrünland und Mähweiden (auch neu eingesät, NC441-443, 451-453) sind förderfähig. Maximal 6 ha pro Betrieb. Prämien: K16: 320 €/ha; K17: 370 €/ha.
K18 – Gewässerschutz-Grünland:
Landwirte dürfen in wassersensiblen Gebieten (NC441-443, 451-453) weder Düngemittel (außer Kalk) noch chemische Pflanzenschutzmittel verwenden. Die Flächen müssen mindestens einmal jährlich gemäht oder mit Hüteschafen beweidet werden. Umbruch ist ausgeschlossen. Prämie: 350 €/ha.
K20 – Mahd von Steilhangwiesen:
Der Freistaat fördert die Mahd auf Flächen mit 30–49 % Steigung (450 €/ha) und ab 50 % Steigung (650 €/ha). Die Mahd muss bis zum 15. November erfolgen und per FAL-BY-App dokumentiert werden.
K22 – Bewirtschaftung von Almen:
Bayern honoriert die jährliche Beweidung staatlich anerkannter Almen und Alpen (NC455). Prämie: 80 €/ha.
K24 – Herbizidverzicht:
Der Freistaat unterstützt die mechanische oder thermische Unkrautregulierung auf Wiesen und Weiden (NC451-455, 460). Chemische Herbizide sind ausgeschlossen, außer bei Genehmigung. Im Anwendungsjahr entfällt dann die Förderung. Prämie: 30 €/ha.
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