AgrarpolitikBayern streicht KULAP-Maßnahmen bei Fruchtfolgen

Bayern streicht KULAP-Maßnahmen bei Fruchtfolgen

Neben der Stickstofffixierung hat Kleegras als Vorfrucht den Vorteil, dass der Boden lange bedeckt ist, die Bodenlebewesen gefördert werden und Erosion und Nährstoffauswaschung entgegengehalten wird.
Quelle: Lehner

Das bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) soll im Bereich der „Vielfältigen Fruchtfolge“ künftig mit nur noch einer einzigen Maßnahme auskommen – aktuell sind es fünf. So können Landwirte im Jahr 2025 ausschließlich die Maßnahme „K32 – Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen“ neu beantragen. Bestehende KULAP-Verträge bleiben davon unberührt, sie laufen unverändert weiter.

Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber verkündete das Aus mit den Worten: „Da unsere Landwirte bei den Maßnahmen der ’Vielfältigen Fruchtfolgen’ die im Nationalen Strategieplan gesteckten Ziele bereits jetzt übererfüllen, ist dieser Schritt mit Blick auf die geäußerten Forderungen nach Vereinfachung und Bürokratieabbau konsequent.“

Schlag ins Gesicht für Ökobauern

Mit der Kürzung entfällt auch die vor zwei Jahren neu geschaffene Maßnahme K33 „Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt“ . Diese ist vor allem bei Biobetrieben beliebt. Daher reagierte die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) sofort auf die Ankündigung. Sie  wertet die Streichung als Schlag ins Gesicht der Öko-Bauern. Der erste LVÖ-Vorsitzende Thomas Lang hält die Begründung für „scheinheilig“. Er fordert das Ministerium dazu auf, die KULAP-Maßnahme zum Humuserhalt auch im kommenden Jahr wieder voll zu installieren.

Ins gleiche Horn stößt Ralf Huber, Bezirkspräsident für Oberbayern und Ökopräsident im Bayerischen Bauernverband.  Er tritt ebenfalls für eine Fortführung der Maßnahme K33 ein. Das StMELF solle nochmals prüfen, ob sich hier nicht doch Spielraum über Beratungen zum bayerischen Haushalt ergeben könnte.

Verschlechterung für Landwirt und Umwelt

Der Landesteamvorsitzende des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BDM), Manfred Gilch findet ebenfalls klare Worte: „Die Streichung ist ein Affront gegen die bayerischen Milchbäuerinnen und Milchbauern, die damit eine deutliche Verschlechterung der Entlohnung ihrer Leistungen für eine vielfältige Fruchtfolge hinnehmen müssen. Gleichzeitig bedeutet sie eine Verschlechterung für die Umwelt.” Unterm Strich bedeute die Kürzung größere finanzielle Einbußen als beispielsweise der schrittweise Abbau der Agrardieselvergünstigungen, so Gilch weiter.

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) spricht gar von einem Vertrauensbruch. Der Landesvorsitzende Richard Mergner kritisiert: „Dass der Freistaat ausgerechnet beim Klimaschutz bremst, ist enttäuschend und unverständlich.“ Viele Betriebe hätten sich bereits auf die Antragstellung vorbereitet. Dafür mussten sie in klimafreundliche Maßnahmen wie den Anbau von Kleegras und andere bodenverbessernde Fruchtfolgen investieren. Der Sprecher des Arbeitskreises Landwirtschaft beim BN, Max Kainz ergänzt: “Sie stehen ohne Unterstützung da.“

“Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt (K33)”

Über die ÖR-2-Fruchtfolge hinaus, gelten weitere Verpflichtungen. Die Prämie beträgt 340 €/ha.

  • Insgesamt dürfen höchstens 20 % der Ackerfläche aus Kartoffeln, Mais und Zuckerrüben bestehen.
  • Mindestens 40 % des Anbaus kommen aus den Kulturgruppen
    • NC 421 – 425 (Ackerfutter)
    • NC 428 (Hornklee)
    • NC 430 (Serdella)
    • NC 852 (Chinaschilf (Miscanthus))
    • NC 853 (Riesenweizengras (Szarvasigras))
    • NC 854 (Rohrglanzgras)
    • NC 941 (Grünbrache im Ökolandbau)
    • hierbei sind die sonstigen Beschränkungen für eine Hauptfrucht einzuhalten.
  • Im Betrieb müssen betriebseigene, organische Düngemittel anfallen oder aufgenommen werden.

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