Im Mühlviertel streift ein Wolf umher und hat sich bereits mehrfach in der Nähe von Siedlungen und Bauernhöfen gezeigt. Für das Land Oberösterreich ist er daher als Risikowolf einzustufen. “Der Wolf zeigt weder gegenüber sich bewegenden Fahrzeugen noch gegenüber Menschen im Ortsgebiet eine natürliche Scheu und konnte nur durch mehrmaliges Hupen beziehungsweise lautes Anschreien vertrieben werden”, sagt Jagdlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP). Daher werde das Tier zum Abschuss freigegeben. Innerhalb einer Frist von vier Wochen, bis zum 2. April, kann der Wolf aus St. Oswald entnommen werden. Der Bezirksjägermeister und die Jagdausübungsberechtigten seien informiert worden, berichtet die Tageszeitung Der Standard.
Ende Februar wurde der Wolf in Rohrbach-Berg erstmals vergrämt. Eine Person, die gerade mit Holzarbeiten in der Nähe eines Hühnerstalls beschäftigt war, habe den neugierigen Wolf nur mit Mühe verscheuchen können, heißt es vom Land. Diese Woche erfolgten zwei weitere Vergrämungen in St. Oswald bei Haslach. Auch Wildkameras hätten das Tier vielfach aufgezeichnet.
“Wildtier-Management unerlässlich”
Langer-Weninger zeigt sich zufrieden mit dem oberösterreichischen Wolfsmanagement, das Umweltschützer für EU-rechtswidrig halten. “In Oberösterreich gibt es mittlerweile vier Wolfsrudel, die aufgrund ihrer hohen Reproduktionsrate rasch wachsen. Daher sind wirksame Maßnahmen im Wildtier-Management unerlässlich”, sagt die Jagd- und Agrarlandesrätin, die selbst Landwirtin ist. Umweltschutzorganisationen sehen das anders: Der Wolf habe hierzulande keinen günstigen Erhaltungszustand und dürfe somit auch nicht abgeschossen werden.
Oberösterreich setzt zum Belegen der steigenden Wolfspopulation auf ein umfassendes Monitoring. Dieses zeige, dass sich die Wolfssichtungen seit 2019 vervierfächt hätten, insbesondere in den Rudelgebieten im Mühlviertel. Das Land Oberösterreich sieht sich dabei als Vorreiter, ebenso wie Salzburg, Kärnten oder Tirol, die ebenso Wölfe per Verordnung abschießen lassen.
Streit um Erhaltungszustand
Am Donnerstag ist auch die Änderung der Berner Konvention in Kraft getreten. Der Schutzstatus der Wölfe wurde damit EU-weit von “besonders geschützt” auf “geschützt” gesenkt. Als weiteren Schritt will die Kommission die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) ändern. Das muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Naturschutzorganisationen wie der Naturschutzbund und der WWF halten eine Bejagung des Wolfes in Österreich weiterhin für rechtlich ausgeschlossen. Denn der Wolf habe in Österreich aktuell keinen günstigen Erhaltungszustand, die Wolfsbestände würden sogar zurückgehen. 2024 konnten hierzulande nur fünf Rudel nachgewiesen werden, 2023 und 2022 gab es noch jeweils sechs. Das hat auch der Europäische Gerichtshof in einem Urteil bestätigt. Demnach ist das Verbot der Wolfsjagd unter anderem aufgrund eines ungünstigen Erhaltungszustands in Österreich weiter aufrecht. Gegen Österreich läuft aktuell auch ein Vertragsverletzungsverfahren – wegen der derzeitigen Praxis, Wölfe per Verordnung abzuschießen.
Langer-Weninger hingegen sieht sich mit der Konventionsänderung in ihrem Vorgehen bestätigt. Die neue Rechtslage sei “ein klares Signal, dass Oberösterreich mit seiner vorausschauenden Politik den richtigen Weg eingeschlagen hat”. Mit der Änderung der Berner Konvention werde nun endlich auch auf internationaler Ebene die neue Realität anerkannt. “Der Wolf ist in Europa keine gefährdete Art. Mit über 20.000 Wölfen und einer jährlichen Reproduktionsrate von 30 Prozent ist der günstige Erhaltungszustand erreicht”, sagt die Jagdlandesrätin.
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