LANDWIRT BauernanwaltLANDWIRT Bauernanwalt: Preissteigerungen müssen nicht sein

LANDWIRT Bauernanwalt: Preissteigerungen müssen nicht sein

Erschienen in: LANDWIRT 09/2026

Preisänderungen, etwa der Rohstoff- oder Transportkosten, können sich bei späterer Lieferung auch auf den Kaufpreis auswirken.
Quelle: 8th.creator/shutterstock.com

Die Preise steigen und steigen. Wer jetzt Produkte kauft, die später erst zu liefern sind (betrifft beispielsweise den Kauf von Baumaterial bei vereinbarter Zustellung im Sommer), sollte sich den Vertrag beziehungsweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäufer vor der Unterfertigung genau durchlesen. Dort versteckt sich zumeist eine übliche, aber für den Käufer nachteilige Klausel. In dieser wird klargestellt, dass sich Preisänderungen (etwa der Rohstoff- oder Transportkosten) auch auf den Kaufpreis auswirken. Bei Preiserhöhung solcher Parameter steigt daher auch der Kaufpreis. Das heißt: Man bekommt das Produkt nicht zu dem im Vertrag vereinbarten Preis, sondern muss mehr bezahlen. In solchen Situationen zeigen sich die Käufer in der Regel sehr überrascht. Obwohl die Klausel üblich ist, ist dies kaum jemandem bewusst. Und mal ehrlich: Wer fordert von den Verkäufern vor Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder liest sich diese in aller Ruhe durch? Oft wissen die Angestellten nicht einmal, wo sich diese Bedingungen befinden – trotz hektischer Suche und zahlreicher interner Telefongespräche bleibt das gute Ding verschollen. Da stellt sich dann die Frage, ob diese Klausel überhaupt rechtsgültig zustande kam?

Fixpreis vereinbaren

Um sich den Ärger zu ersparen, könnten Sie einen Fixpreis vereinbaren. Das bedeutet, der vereinbarte Preis bleibt auch bei Preiserhöhungen unverändert, selbst wenn die Kosten für Transport und Ähnliches sprunghaft ansteigen. Im umgekehrten, wohl unrealistischen Fall, dass die Preise fallen, hätten die Käufer nichts davon, weil der vereinbarte Preis gleichbleibt. Andererseits ist das Risiko, dass Produkte billiger werden, eher überschaubar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen kann man in rechtlicher Hinsicht ändern. Ob die Verkäufer dazu bereit sind, hängt davon ab, wer mehr Interesse am Zustandekommen des Vertrages hat. Einen Versuch ist es allemal wert. Wie lange der Aufwärtstrend bei den Preisen anhält, weiß niemand. Nicht einmal die Verursacher.

Dieser LANDWIRT Bauernanwalt stammt aus der Feder von Dr. Gerhard PUTZ von der LK Steiermark. 

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