Gewinne einen humus WZM 800 Zaunmulcher!
Sichere dir jetzt deine Gewinnchance – als Testleser kostenlos
oder mit LANDWIRT bio Abo mit doppelter Gewinnchance & Prämie.
- LANDWIRT bio (6 Ausgaben/Jahr) zum Sonderpreis 49,90 € (statt 91,90 €)
- oder zum bestehenden LANDWIRT Abo um 33,50 €/Jahr dazu.
Jeweils als Prämie: 6 LANDWIRT Kaffeetassen gratis.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Alle Infos rund um den Gewinn
Ein herzliches Dankeschön an die Maschinenfabrik Bermatingen, die dieses Gewinnspiel mit einem hochwertigen Zaunmulchgerät der Marke humus ermöglicht!
Mit über 70 Jahren Erfahrung steht humus für durchdachte Technik, die besonders in der ökologischen Landwirtschaft überzeugt. Das Zaunmulchgerät eignet sich ideal zur Pflege von Weidezäunen, Feldrändern und schwer zugänglichen Stellen – effizient, bodenschonend und mit geringem Wartungsaufwand.
Geräte-Highlights:
- Ideal zum Ausmähen von Wolfszäunen, Pferdekoppeln
& Weidezäunen - Robuste Profi -Ausführung für den Einsatz in der
Landschaftspflege - Ausladung von bis zu 2,37 m
Geeignet für Traktoren, Hoflader & Radlader - Extrem flache Bauweise – mulcht unter Litzen ab
15 cm Höhe - Pflege von einer Zaunseite durch 31,6 cm
Einfahrtiefe möglich - Flexible Anbauoptionen:
3-Punkt Kat I & Kat II oder Euroaufnahme
Ob auf Bio-Betrieben, in Obstgärten oder auf extensiv bewirtschafteten Flächen: Der humus-Zaunmulcher ist ein zuverlässiger Helfer für saubere Ränder und gesunde Flächen.
Mehr Infos zur Maschinenfabrik Bermatingen und humus unter:
www.bermatingen.de





Teilnahmebedingungen für dieses Gewinnspiel:
- Veranstaltet und durchgeführt wird das Gewinnspiel von der Landwirt Agrarmedien GmbH, Hofgasse 5, Österreich, 8010 Graz.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt nur mit einer vollständig ausgefüllten Teilnahmekarte bzw. einem vollständig ausgefüllten Online-Formular, welche bzw. welches bis spätestens den 24.04.2026 um 23:59 Uhr bei uns einlangt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, Schweiz und Deutschland. Mitarbeitende des Veranstalters sind ausgeschlossen. - Es nehmen alle Abonnenten der Fachzeitschrift „LANDWIRT bio“ teil, welche innerhalb des Gewinnspielzeitraums (29.08.2025 – 26.04.2026) ein aktives bezahltes Abo haben, und all jene, die während des Aktionszeitraumes ein Probeheft (Digital und/oder Print) von der Fachzeitschrift „LANDWIRT bio“ bestellen.
- Das LANDWIRT bio Probeheft print oder digital ist kostenlos & unverbindlich und bringt eine 1-fache Gewinnchance.
LANDWIRT bio Abonnenten mit neuem Aboabschluss oder bestehender Abolaufzeit innerhalb des Gewinnspielzeitraumes haben eine 2-fache Gewinnchance. - Pro Haushalt nur eine Teilnahme. Die erste Teilnahme zählt.
- Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle des Gewinnspielservers oder Datenverluste.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verdacht auf Manipulation vom Gewinnspiel auszuschließen.
- Die Verlosung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.
- Die Gewinner werden schriftlich verständigt, darüber hinaus findet keine Korrespondenz statt.
Sollte sich einer der Gewinner 2 Wochen nach Kontaktaufnahme über die von ihm angegeben Kontaktdaten wegen der Übergabe nicht zurückmelden, wird der Preis einem Ersatzpreisträger übergeben. - Veröffentlichung der Gewinner in der Fachzeitschrift LANDWIRT bio und auf www.landwirt-media.com sowie auf allen zugehörigen digitalen Kanälen.
Der Gewinn umfasst einen WZM 800 der Marke humus im Wert von über 6230 € (netto). - Bei den Abbildungen handelt es sich um Symbolfotos. Die Ware kann von der Abbildung abweichen.
- Der Preis kann nicht in bar abgelöst werden.
- Auf den Gewinn gibt es seitens der Firma Landwirt Agrarmedien GmbH keinen Gewähr- oder Garantieanspruch. Für den Fall, dass der Gewinn innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Garantiezeit zum Garantiefall wird, muss sich der Gewinner an den Hersteller zu wenden.
- Alle Informationen zum Datenschutz erhalten Sie im Laufe der Bestellung der jeweiligen Variante.
- Mit der Abgabe bzw. Einsendung der unterschriebenen Teilnahmekarte bzw. des ausgefüllten Online-Formulars gelten diese Regeln vom Teilnehmer als anerkannt.