ManagementLandwirtschaftliche Rentenbank fördert Klimabilanzen

Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Klimabilanzen

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Eine einzelbetriebliche klimabilanz hilft Landwirten, die Stellschrauben für mehr KLimaschutz auf ihren Betrieben zu identifizieren.
Eine einzelbetriebliche klimabilanz hilft Landwirten, die Stellschrauben für mehr KLimaschutz auf ihren Betrieben zu identifizieren.
Quelle: oraziopuccio/shutterstock.com

Landwirte, die für ihren Betrieb eine Klimabilanz erstellen lassen, können sich dies mit bis zu 1000 Euro von der landwirtschaftlichen Rentenbank fördern lassen. „Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen für die Landwirtschaft dar. Landwirte sind nicht nur direkt von den Folgen betroffen, sondern tragen auch durch Treibhausgasemissionen zum Klimawandel bei“, teilt die Rentenbank dazu mit. Ein wichtiger erster Schritt im Umgang mit diesen Herausforderungen sei daher die Analyse der individuellen Emissionen eines landwirtschaftlichen Unternehmens.

Was ist eine Klimabilanz?

Die Klimabilanz ermöglicht es, die eigenen Emissionsquellen zu identifizieren und gezielt Möglichkeiten zur Reduktion zu analysieren. Obwohl die Produktion von Lebensmitteln nicht vollständig emissionsfrei sein kann, gibt es dennoch Potenzial, den CO2-Fußabdruck zu optimieren. Zudem bieten diese Daten Landwirten die Möglichkeit, ihre Produkte und ihren Betrieb besser zu vermarkten und nach außen zu präsentieren.

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„Um die komplexen Wechselwirkungen innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs zu erfassen, ist es sinnvoll, eine Klimabilanz für das gesamte Unternehmen mit allen Betriebszweigen zu erstellen. Dies ermöglicht eine umfassende Betrachtung und bietet wertvolle Einblicke in die nachhaltige Entwicklung Ihres Betriebs“, teilt die Rentenbank mit.

Förderung der Rentenbank für Klimabilanz und Maßnahmenkatalog

Was wird gefördert? Die Rentenbank fördert mit diesem Zuschuss die Beratungsleistung zur Erstellung einer Klimabilanz inklusive Maßnahmenkatalog für landwirtschaftliche Unternehmen.

Wer wird gefördert? Für den Zuschuss können sich Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bewerben. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart.

Sie können sich noch bis zum 15. August 2025 registrieren! Unter folgendem Link finden Sie die Interessenbekundung.

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