Am Montag, 10. November 2025 erzielten das Europäische Parlament, die EU-Agrarminister und die Europäische Kommission ein Einigung zur Vereinfachung der Regeln für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Unter anderem ein zentraler Punkt des Vereinfachungspakets ist, dass die Umweltleistungen von Bio-Betrieben künftig anerkannt werden. Die Bio-Betriebe gelten somit automatisch als konform mit bestimmten Mindestanforderungen (GLÖZ Standards 1, 3, 4, 5, 6 und 7). Die Obfrau von Bio Austria Barbara Riegler bewertet diese Einigung als positiv: „Die EU-Institutionen haben einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau für Bio-Betriebe gesetzt. Damit die Vereinfachung in Österreich wirksam werden kann, braucht es nun eine rasche nationale Umsetzung.“
Eile ist geboten
Barbara Riegler mahnt jedoch auch zur Eile: „Die Verbesserungen im EU-Recht kommen sehr spät in der laufenden GAP-Periode. Deshalb ist es besonders dringlich, dass dieser Weg auch in der neuen GAP ab 2028 konsequent fortgesetzt wird. Die Anerkennung der Umweltleistungen, die Bio-Betriebe durch ihre multifunktionale Wirtschaftsweise erbringen, muss sich im Fördersystem ab 2028 entsprechend widerspiegeln. Ohne diese Fortsetzung hat die beschlossene Vereinfachung für Bio-Bauern in der Praxis nur wenig Relevanz.“
Kommentare