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LK Tirol lehnt Baulandabgabe für Hofstellen ab

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Die LK Tirol fordert, landwirtschaftliche Betriebe bei Entwicklungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen genauso zu behandeln wie Unternehmen aus Gewerbe und Industrie.
Quelle: Adwo/shutterstock.com

Die Landwirtschaftskammer Tirol lehnt eine Baulandabgabe für unbebaute Flächen bei landwirtschaftlichen Hofstellen ab. Nach Ansicht von LK-Präsident Josef Hechenberger würden zusätzliche Belastungen die wirtschaftliche Situation vieler Familienbetriebe weiter verschärfen. Besonders betroffen seien kleinstrukturierte Betriebe mit geringen finanziellen Spielräumen.

Die Kammer fordert, landwirtschaftliche Betriebe bei Entwicklungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen genauso zu behandeln wie Unternehmen aus Gewerbe und Industrie.

Flächen für die Weiterentwicklung notwendig

LK-Tirol-Präsident Josef Hechenberger: „Landwirtschaftliche Betriebe, gerade im Ortsgebiet, müssen genauso geschützt werden wie andere Betriebe. Wer Lebensmittel produziert, soll die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten haben wie ein Unternehmer aus Gewerbe oder Industrie.“
Quelle: Die Fotografen

Nach Ansicht der Landwirtschaftskammer benötigen Hofstellen ausreichend Entwicklungsflächen, etwa für Stallbauten, Tierwohlmaßnahmen oder notwendige Abstandsflächen. Diese seien auch wichtig, um Konflikte zwischen Wohnbebauung und landwirtschaftlicher Nutzung zu vermeiden.

Werden Wohngebiete zu nahe an landwirtschaftliche Betriebe herangebaut, könne dies zu Beschwerden über Geruchs- oder Lärmemissionen und in weiterer Folge zu Einschränkungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung führen.

Leerstände vor neuer Versiegelung nutzen

Anstatt weitere Grünflächen innerhalb der Ortschaften zu verbauen, spricht sich die Landwirtschaftskammer für eine stärkere Nutzung von Leerständen und brachliegenden Gebäuden aus. Dadurch könne zusätzlicher Bodenverbrauch vermieden werden.

Ausnahme von Baulandabgabe gefordert

Die Landwirtschaftskammer Tirol fordert, landwirtschaftliche Hofstellen von einer möglichen Baulandabgabe auszunehmen, sofern auch andere Produktionsbetriebe von einer solchen Regelung ausgenommen sind.

Als zentrale Anliegen nennt die Kammer:

  • Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe.
  • Vorrang für die Nutzung von Leerständen vor weiterer Bodenversiegelung.
  • Gleichstellung der Landwirtschaft mit anderen Produktionsbetrieben.

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