AgrarpolitikMercosur tritt mit 1. Mai vorläufig in Kraft

Mercosur tritt mit 1. Mai vorläufig in Kraft

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Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll das Mercosur-Abkommen den Austausch von Waren und Dienstleistungen angekurbeln.
Quelle: PX Media/shutterstock.com

Am 23.3.2026 wurde in Brüssel der letzte Schritt für eine vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens gesetzt:

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie den Mercosur-Staaten die vorläufige Anwendungsurkunde für das Interims-Handelsabkommen (iTA) zwischen der EU und Mercosur übermittelt hat. Dieses gilt somit ab 1. Mai vorläufig und soll die sofortige Abschaffung der Zölle auf bestimmte Produkte und planbare Regeln für Handel und Investitionen bringen.

Abkommen von Paraguay ratifiziert

EU-Unternehmen und Verbraucher sollen von den Vorteilen des Abkommens profitieren können, während sensible Sektoren der EU-Wirtschaft wie der Agrarbereich durch Schutzmechanismen geschützt werden. Das Abkommen gilt vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Staaten, die ihr Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und die EU bis Ende März benachrichtigt haben. Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies bereits getan. Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert. Die Kommission erwartet seine baldige Benachrichtigung.

„Ja“ zum Mercosur-Abkommen

„Heute ist ein wichtiger Schritt, um unsere Glaubwürdigkeit als bedeutender Handelspartner zu unterstreichen. Priorität hat nun die Umsetzung dieses EU-Mercosur-Abkommens in konkrete Ergebnisse, um den EU-Exporteuren die notwendige Plattform zu bieten, damit sie neue Chancen für Handel, Wachstum und Beschäftigung nutzen können. Die vorläufige Anwendung ermöglicht es uns, mit der Umsetzung dieses Versprechens zu beginnen“, so Handelskommissar Maroš Šefčovič.

Österreich wird in Brüssel Ende März „Ja“ zum Mercosur-Abkommen sagen und ein „Aber“ hinzufügen. Das zeigt ein Umlaufbeschluss des Ministerrats vom 13. März 2026. Das heißt, Österreich wird seiner Verpflichtung nachkommen und das Abkommen wie alle anderen EU-Länder unterschreiben, gleichzeitig aber darauf verweisen, dass eine vorläufige Anwendung des politischen Teils des Abkommens erst nach Genehmigung durch den österreichischen Nationalrat möglich ist. Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses aus 2019 ist Wien in Brüssel zu einem Nein zum Handelspakt verpflichtet.

Quelle: AIZ

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