AgrarpolitikMilch, Mlik oder doch nur ein Pflanzendrink?

Milch, Mlik oder doch nur ein Pflanzendrink?

Ein neuer Haferdrink bezeichnet sich am Packerl als „mlik“. Damit wird Kuhmilch (englisch: „milk“) suggeriert und nicht wenige Konsumenten könnten sich daher getäuscht fühlen.
Quelle: Spanring

Die seit 2015 zum US-Konzern The Hain Celestial Group gehörige Mona Naturprodukte GmbH (Nachfolgefirma der ehemaligen Molkerei Oberwart, Bgld.) bewirbt ihren neuen Joya-Haferdrink abgewandelt vom englischen Wort für Milch (milk) als „mlik“. Auf der Packung scheint die Bezeichnung Haferdrink zwar explizit auf, jedoch ist der Schriftzug „mlik“ übergroß und damit (wieder)erkennungsbestimmend. So stellt sich schon aus diesem Grund die Frage der zulässigen Verkehrsfähigkeit dieses durch „milk“ anscheinmäßigen vorgeblichen Milchdrinks. Zudem wird von der Social Media-affinen Jugend das englische Wort „milk“ via SMS, auf Facebook und im Web häufig auch als „mlik“ bezeichnet. Mit dem albanischen Ort Mlik dürfte niemand den in Rede stehenden Pflanzendrink in Verbindung bringen.

Klare Rechtslage

Seit 2013 legt eine EU-Verordnung fest, dass nur Produkte, die durch Melken gewonnen werden, als Milch bezeichnet werden dürfen. Gemäß EU-Kommissionsbeschluss  2010/791/EU dürfen auch nur wenige pflanzliche Produkte als „Milch“ oder „Butter“ bezeichnet werden (z.B. Kokosmilch).

Wegen dieser Rechtsvorgaben und eines Gerichtsstreits musste sich vor geraumer Zeit bereits ein deutscher „milck“-Hanfdrink umbenennen.

Wird auf Zeit gespielt?

Während die Joya-Herstellerin ihre Auslobung als rechtens ansieht, verwiesen andere vom LANDWIRT befragte Stellen auf die Lebensmittelbehörden und die AGES. Immerhin ist nach § 5 LMSVG ein Produkt, das u. a. im Aussehen, der Bezeichnung oder bildlichen Darstellung (potenziel)l geeignet ist, den Konsumenten über den Inhalt zu täuschen, nicht verkehrsfähig und ist an sich für die In-Verkehr-Bringung verboten bzw. müsste von den Lebensmittelaufsichtsbehörden verboten werden.

Auch die Vereinigung österreichischer Milchverarbeiter (VÖM) verortet die Bezeichnung „mlik“ für einen Pflanzendrinks außerhalb des Rechtsrahmens und verweist in diesem Zusammenhang gegenüber dem LANDWIRT auf die EuGH-Rechtserwägungen zur „Causa Tofutown“.

Seltsamerweise wollte die staatliche AGES die LANDWIRT-Anfrage zu „mlik“ und der Frage Täuschungsschutz nicht beantworten und verwies auf die Arbeitgruppe „Kennzeichnung, Aufmachung“ in der Codex-Kommission. Welch ein Zufall: Der „Chefgutachter“ der AGES ist gleichzeitig der Vorsitzende dieser Codex-Gruppe. Hat die AGES als ausgelagertes Expertenhaus von Gesundheits- sowie Landwirtschaftsministerium keine Rechtsmeinung oder will man die von der Cordex-Kommission zuerst absegnen lassen?

Vor dem Rückzug?

In der Branche heißt es, dass die „mlik“-Herstellerin bei der Auslobung und Bewerbung ihres Haferdrinks zurückrudern dürfte und die Verpackungsaufschrift ändern wird. Der LANDWIRT hat eine diesbezügliche Bestätigungsanfrage an die Mona Naturprodukte GmbH gerichtet.

 

Anm.: Meldungsstand 20:50 Uhr

 

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