Schafe und ZiegenMilchuntersuchung bei Schaf- und Ziegenmilch

Milchuntersuchung bei Schaf- und Ziegenmilch

Ziel der Milchuntersuchung ist es, sowohl die Produktqualität als auch die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Quelle: Agrarfoto.com

Seit dem Inkrafttreten der EU-Hygieneverordnungen im Jahr 2004 hat sich die rechtliche Grundlage für die Milchproduktion und -verarbeitung in Österreich grundlegend geändert. Die letzte größere Anpassung erfolgte 2008, seither ersetzt diese EU-Regelung die frühere österreichische Milchhygieneverordnung vollständig. Diese Verordnung bildet heute die zentrale Basis für alle Fragen der Milchhygiene – auch und gerade für Schaf- und Ziegenhalter.

Ein wesentlicher Punkt der Verordnung betrifft die regelmäßige Untersuchung von Rohmilch. Neben Kuhmilch ist ausdrücklich auch „Rohmilch anderer Tierarten“ erfasst – darunter fallen in der Praxis vor allem Schaf- und Ziegenmilch. Ziel dieser Untersuchungen ist es, sowohl die Produktqualität als auch die Lebensmittelsicherheit sicherzustellen.

Schaf- und Ziegenmilch müssen daher mindestens zweimal pro Monat von einem Labor auf ihren Keimgehalt untersucht werden. Damit Rohmilch oder daraus hergestellte Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden:

  • Rohmilch bzw. Rohmilchprodukte (z. B. Rohmilch-Hartkäse): ≤ 500.000 KbE/ml Milch
  • Rohmilch zur Weiterverarbeitung mit Wärmebehandlung (z. B. Joghurt aus pasteurisierter Milch): ≤ 1.500.000 KbE/ml Milch

KbE/ml Milch bedeutet „koloniebildende Einheiten pro Milliliter Milch“. Entscheidend ist dabei nicht ein einzelner Messwert, sondern das geometrische Mittel der Proben aus zwei Monaten. Mehr zum Thema Rohmilch in der Direktvermarktung

Rohmilchproben organisieren und per Post versenden

Betriebe, die ihre Milch an einen sogenannten Erstankäufer liefern – etwa an eine Molkerei oder Käserei –, haben es vergleichsweise einfach: Die erforderlichen Rohmilchuntersuchungen werden im Auftrag des Ankäufers durchgeführt. Die Ergebnisse finden sich üblicherweise direkt auf der monatlichen Milchgeldabrechnung. Anders sieht es bei Direktvermarktern aus, die ihre Milch vollständig selbst verarbeiten und vermarkten.

In diesem Fall muss der Betrieb die Untersuchungen eigenständig organisieren und monatlich zwei Rohmilchproben an ein akkreditiertes Labor einsenden. Für die Bundesländer NÖ, OÖ, STMK und BGLD sowie SBG steht dafür vor allem das Qualitätslabor Österreich in Ried im Innkreis zur Verfügung. In Tirol können die notwendigen Milchuntersuchungen in der HBLFA Tirol in Rotholz in Auftrag gegeben werden und in Vorarlberg bietet die Ländle Analytik dieses Service an.

Zudem gibt es auch weitere kommerzielle Labore in den meisten Bundesländern. Für andere Analysen – etwa Produkt- oder Wasseruntersuchungen – steht weiterhin das Qualitätslabor Niederösterreich in Gmünd zur Verfügung. Um den Probenversand möglichst einfach und sicher zu gestalten, bietet das Qualitätslabor in Ried einen speziellen Postversandservice für Milchproben an.

Landwirte erhalten dafür Styroporverpackungen mit Probefläschchen und Stabilisierungsmittel. Nach den Erfahrungen des Labors ist auch der Standard-Postversand zuverlässig, sofern das Paket nicht unmittelbar vor einem Wochenende oder Feiertag aufgegeben wird. Mehr zu Hygiene und Anforderungen in der Milchverarbeitung

 

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