und komplex. Das musste jüngst auch ein österreichischer Landwirt erfahren. Dieser war mit seinem Traktor samt angehängter Maschine auf einer engen Straße unterwegs und wurde prompt von der Polizei angehalten. Der Vorhalt: Das angehängte Gerät sei zu breit und es fehle dazu auch die entsprechende Beleuchtung. Der Landwirt war erstaunt und fragte in der Bauernanwalt-Redaktion nach, ob das seine Richtigkeit habe und was man tun könne.
Sicherheit für alle
Gespanne aus Traktor und Gerät haben mittlerweile Größen erreicht, die von anderen Verkehrsteilnehmern oft nicht richtig eingeschätzt werden können. So rechnen manche PKW-Lenker oft nicht mit dem weiten Ausscheren eines am Traktor angebauten Gerätes. Die rechtlichen Vorgaben für die Traktoren und angehängte Maschinen im Straßenverkehr dienen daher nicht nur der Betriebssicherheit und dem Eigenschutz des Fahrers. Vielmehr dienen sie auch der generellen Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Einhaltung der Vorschriften schützt auch vor allfälligen Strafen und bei Unfällen vor möglichen Regressforderungen.
Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Welche Abmessungen am Traktor angehängte Geräte haben dürfen
- Welche Vorgaben für angehängte Geräte gelten
- Wie eine Warnmarkierungstafel auszusehen hat
- Welche Vorgaben es für lange Anbaugeräte gibt
- Wann zusätzliche Begrenzungs- oder Schlussleuchten am angehängten Gerär nötig sind
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