Brandenburger Milchvieh- und Schweinehalter, denen aufgrund der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar 2025 wirtschaftliche Einbußen entstanden sind, können ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge auf Ausgleichszahlungen stellen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Potsdam am Freitag, 11. Juli 2025 hingewiesen. Die EU stellt für den Schadensausgleich etwa 4,7 Mio. Euro zur Verfügung, das Land Brandenburg weitere 3,2 Mio. Euro.
Natürliche oder juristische Personen können Anträge stellen
Bei Milchviehbetriebe werden die Gesamtschäden ausgeglichen, die aufgrund des Verbringungsverbotes für Milch entstanden. Bei Mastschweinehaltern soll die Erlösdifferenz ausgeglichen werden, die sie vom 10. Januar bis 14. April 2025 infolge von Abschlägen durch die Schlachtbetriebe hinnehmen mussten. Laut Mitteilung des Ministeriums können Ausgleichszahlungen von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüssen beantragt werden. Zudem müssen Betriebssitz und Betriebsstätte im Land Brandenburg liegen. AgE
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