RindRinderkrankheitMKS: Brandenburger Betriebe können Ausgleichsanträge stellen

MKS: Brandenburger Betriebe können Ausgleichsanträge stellen

0:00 0:00
Tastatur
Von den Folgen der MKS betroffene Milchvieh- und Schweinebauern aus Brandenburg können nun Anträge auf Ausgleichszahlungen stellen.
Quelle: agrarfoto.com

Brandenburger Milchvieh- und Schweinehalter, denen aufgrund der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar 2025 wirtschaftliche Einbußen entstanden sind, können ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge auf Ausgleichszahlungen stellen. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in Potsdam am Freitag, 11. Juli 2025 hingewiesen. Die EU stellt für den Schadensausgleich etwa 4,7 Mio. Euro zur Verfügung, das Land Brandenburg weitere 3,2 Mio. Euro.

Natürliche oder juristische Personen können Anträge stellen

Bei Milchviehbetriebe werden die Gesamtschäden ausgeglichen, die aufgrund des Verbringungsverbotes für Milch entstanden. Bei Mastschweinehaltern soll die Erlösdifferenz ausgeglichen werden, die sie vom 10. Januar bis 14. April 2025 infolge von Abschlägen durch die Schlachtbetriebe hinnehmen mussten. Laut Mitteilung des Ministeriums können Ausgleichszahlungen von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüssen beantragt werden. Zudem müssen Betriebssitz und Betriebsstätte im Land Brandenburg liegen. AgE

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00