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MKS: Weiterer Betrieb in Ungarn betroffen
In einem bereits unter Beobachtung der ungarischen Behörden gestandener Rinderbetrieb ist die Maul- und Klausenseuche (MKS) nachgewiesen worden. Österreich wurde Donnerstag Abend davon informiert.
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Am 17. Apri meldete die ungarische Veterinärbehörde einen neuen Fall der Maul und Klauenseuche (MKS) in Ungarn.. Dieser Fall liegt in der Ortschaft Rábapordány – in der weiteren Sperrzone im Bezirk Győr-Moson-Sopron und somit südlicher als die bisherigen Ausbrüche. In diesem Betrieb sind alle 874 Tiere zu keulen. Österreich ist durch keine Schutz- oder Überwachungszone betroffen. Ungarn hat jedoch die Überwachungszonen nun entsprechend erweitert und zählt mittlerweile fünf MKS-Ausbrüche.

Das Seuchengeschehen beschränkt sich somit weiterhin auf die Slowakei und Ungarn und betrifft bisher nur Rinderbetriebe. . Es soll sich beim MKS-Virus um den O-Stamm mit pakistanischen Hintergrund handel. Dieser kam vereinzelt auch in der Türkei vor. Die Eintrittsursache in Ungarn und das Überspringen auf die Slowakei ist nicht restlos geklärt, die Behörden gehen von menschlichen Verschulden aus.
Beide Länder überwachen auch Gebiete außerhalb der Sperrzonen und konnten bislang eine Übertragung auf Wildtiere ausschließen.
Zusätzliche Kontrollen zu Ostern
Das österreichisiche Gesundheitsministerium (BMASGPK) indes verschärft angesichts des Ostereiseverkehrs die Schutzmaßnahmen. Im Rahmen einer gemeinsamen Schwerpunktaktion mit Polizei und Zoll werden entlang der Ostgrenzen verstärkte Kontrollen durchgeführt. Dies betrifft neben dem Rückreiseverkehr wor allem Tiertransporte sowie mögliche illegale Einfuhren von tierischen Erzeugnissen wie Fleisch, Rohmilch, Gülle und anderen risikobehafteten Produkten. Diese Maßnahme ergänzt eine Reihe veterinärbehördlicher Schritte, die das BMASGPK mit einer aktuellen Kundmachung in Kraft gesetzt hat.
In dieser Kundmachung vom 16. April werden präzise Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei festgelegt. Die Vorschriften gelten für Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen:
- Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden.
- Die Tiere müssen klinisch gesund sein.
- Es ist ein negativer Nachweis auf MKS-Virus (PCR- und ELISA-Test) erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden ist.
- Bei Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine 7-tägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
- Bei Anlieferung an Schlachthöfe gelten strenge Vorgaben:
- kein Kontakt zu anderen Tieren,
- Quarantänestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich,
- klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzt:innen vor Ort,
- getrennte Schlachtung,
- verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss.
- Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.
Warnung an Pferdehalter und Pferdebetriebe
In Österreich gibt es weiterhin keine nachgewiesenen Fälle von MKS. Alle bislang analysierten Proben waren negativ.
Aus Vorsichtsgründen forderte das BMASGKP auch die Pferdehalter und Pferdebetriebe zu erhöhter Wachsamkeit auf und verwies auf die EInhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Denn auch Pferde können – auch wenn sie wie andere Equiden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht an MKS erkranken – das Virus weitertragen. Die hochansteckende Tierseuche betrifft demnach nur Paarhufer wie Rinder, Büffel, Schweine, Schafe, Ziegen sowie wildlebende Paarhufer wie Wildschweine, Hirsche oder Rehwild.
Auch der Pferdeverband OePS wurde informiert. Dies deshalb, weil zu österreichischen Reit- und Springturnieren immer wieder Reiter mit ihren Pferden aus Ungarn und der Slowakei anreisen. Laut dem BMASGPK wurden einige Turniere bereits abgesagt.
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