Bauernsprecher Hans MeisterMögliche Lösungen…

Mögliche Lösungen…

… Grenzverlauf und Katasterplan nicht übereinstimmen?

Ich wende mich an Sie, da ich glaube, von Ihnen eine sehr ehrliche Antwort zu erhalten: Zur Grenze zu einem Nachbarn gibt es eingetragene Grenzpunkte; zu einem anderen sind diese Grenzpunkte laut dem ursprünglichen Katasterplan ebenfalls vorhanden, jedoch (noch) nicht im Gis sichtbar. Die Grundgrenze zu einem weiteren Nachbarn wurde durch eine Begehung mittels Grenzstipfeln festgelegt. Nun ist es so, dass ich aufgrund der Luftbildaufnahme festgestellt habe, dass diese Grenze nicht korrekt sein kann, da der Nachbar einen Teil eines Waldgrundstückes nutzt, was nicht mit dem Katasterplan übereinstimmt. Auch in anderen Abschnitten bin ich mir nicht sicher, ob die Grenze laut Kataster verläuft. Meine Frage ist nun: Wenn ich die Grenze nach dem Katasterplan vermessen lasse, ändert sich dadurch der bisherige Grenzverlauf? Oder gelten die mittels Grenzstipfeln fixierten Punkte?
Familie H., Österreich

Antwort:

Grenzverlauf und Katasterplan müssen keineswegs übereinstimmen. Die in der Katastralmappe eingezeichneten Grenzverläufe sind rechtlich nicht verbindlich. Entscheidend für eine gültige Grundgrenze ist der sogenannte „letzte ruhige Besitzstand“, wie das Grundstück in den vergangenen 30 Jahren bewirtschaftet wurde. Gibt es Mappenabweichungen durch die mit Grenzstipfeln gekennzeichnete Grenze, dann sollte diese Abweichung mit dem Nachbarn besprochen und in der Katastermappe korrigiert werden, was allerdings der Zustimmung beider Grenznachbarn bedarf und auch mit Kosten verbunden ist. Eine einseitige Vermessung des Grenzverlaufes nach dem Katasterplan bringt außer Kosten nichts und ändert auch nicht die Grenze.

… für Einstellpferde nicht bezahlt wird?

Ich bin ein treuer Leser und würde Ihre Hilfe benötigen. Wir haben vor zirka drei Jahren mit der Rinderhaltung aufgehört und uns entschieden, nur mehr Pferde zu halten, da es ein Hobby von mir und meiner Frau ist. Wir haben dann von einer Bekannten ein Pensionspferd bekommen, was auch gut funktionierte. Vor zirka einem Jahr haben wir noch zwei Pensionspferde aufgenommen, leider habe ich jedoch keinen Vertrag abgeschlossen. Der Besitzer ist seit längerem nicht gewillt zu bezahlen. Leider ist es uns auch nicht gelungen, den Besitzer zur Abholung der Pferde zu bewegen, er erzählt uns immer neue Ausflüchte und hat wieder vier Monate keine Einstellgebühr bezahlt. Vielleicht können Sie uns weiterhelfen.
Herr F., Österreich

Antwort:

Die logische Antwort wäre: Klagen Sie den Pferdebesitzer. Aber ohne Vertrag ist das besonders schwierig. Ich bin daher vorsichtig, weil ich niemanden wegen einer solchen Sache in einen langen und teuren Rechtsstreit locken möchte. Es ist es immer wert, zuerst den Versuch einer gütlichen Einigung zu wagen. Ich weiß zwar jetzt nicht konkret, wie hoch die monatlichen Einstellkosten sind, aber ich bin mir sicher, dass eine gütliche Regelung, selbst wenn man auf einen Teil der Einstellkosten verzichten muss, immer noch besser ist als ein sich monatelang hinziehendes Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang. Eine mögliche Einigung könnte so aussehen, dass der Einstellbetrieb auf einen Teil der Einstellkosten verzichtet, der Einstaller seinen Teil bezahlt und seine Pferde sofort mitnimmt.

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