Natura 2000

Frau Franziska Edlbauer aus dem oberösterreichischen Mühlviertel schreibt mir:

„Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine Werkstätte. Sie führen diese nach bestem Wissen und Gewissen. Die Werkstätte stellt die Lebensgrundlage für Sie und Ihre Kinder dar. Nun betritt jemand, ohne Ihr Wissen eben diese, sieht sich dort ohne Ihre Zustimmung um und kurze Zeit später flattert dann ein Brief ins Haus. Dieser Brief beinhaltet Auflagen, wie Sie Ihre Werkstätte zu nutzen haben, sowie Einschränkungen, was Sie auf einmal alles nicht mehr tun dürfen. Möglicherweise bedrohen diese Forderungen Ihre wirtschaftliche Existenz. Nicht zu vergessen, dass Ihr Besitz von einer enormen Wertminderung betroffen sein könnte. Auflagen, die die Nutzung einschränken und Instandhaltungen verbieten, schmälern den tatsächlichen Wert Ihres Hab und Guts. Grundlage hierfür ist die vorangegangene Besichtigung, von der Sie aber nichts wussten.

Unter dem Stichwort „Natura 2000 Nachnominierungen“ laufen Dinge ohne Wissen und Einbeziehung von uns Betroffenen. Ohne das Wissen der Landwirte wurden Flächen besichtigt und nominiert; es wurde im Nachhinein zu Infoveranstaltungen geladen. Ob und welche Grundstücke betroffen waren, sollte in Eigenregie via Internet von den Landwirten selbst herausgefunden werden. Es hatte den Anschein, als wolle man uns Landwirten so wenig Information wie möglich geben. Wie sich herausstellte, waren auch Flächen betroffen, auf denen die zu schützenden Pflanzen nachweisbar nicht einmal wachsen konnten. Verständlicherweise schrien die betroffenen Landwirte auf, forderten Gespräche auf Augenhöhe und nicht Verordnungen von oben.“

Bei diesem Projekt handelt es sich um „Wiesengebiete im Mühlviertel“. Frau Edlbauer hat in ihrem Schreiben an mich das Projekt sehr ausführlich beschrieben. Von der OÖ Landesregierung, Direktion Landesplanung und ländliche Entwicklung bekam ich dazu folgende – hier nur kurz wiedergegebene – Stellungnahme:

„Natura 2000 hat zum Ziel, ein zusammenhängendes Netz von besonderen Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Es sollen dabei bedrohte wildlebende Tierund Pflanzenarten und seltene natürliche Lebensräume EU-weit geschützt und entwickelt werden. Die rechtliche Basis für die Errichtung eines solchen europaweiten Schutzgebietsnetzwerkes bilden zwei EU-Richtlinien, die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz auch FFH-Richtlinie genannt.

Aufgrund dieser Richtlinien sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, nach rein wissenschaftlichen Kriterien (Repräsentativität, Flächengröße, Erhaltungsgrad,…) Schutzgebiete auszuweisen.

Späte Einbindung der Grundeigentümer

Damit ein Gebiet überhaupt als „potenzielles Natura 2000-Gebiet“ identifiziert werden kann, müssen in größeren Landschaftsräumen Erhebungen durchgeführt werden. Es stellt sich erst nach Vorliegen der Kartierungen heraus, ob Flächen die nötigen Kriterien erfüllen.

Vor Beschlussfassung durch die Oö. Landesregierung wurden die Grundeigentümer mit einem Schreiben darüber informiert, dass Teile ihrer Grundflächen als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen werden müssen. Es wurden vor der tatsächlichen Meldung des Gebietes Informationsveranstaltungen für die Grundeigentümer durchgeführt und digitale Informationen im Internet bereitgestellt.

Derzeit läuft eine zweite Kartierung. Ende 2016 oder Anfang 2017 ist eine Informationsveranstaltung vor Ort geplant. Bei dieser Veranstaltung formulierte Wünsche der Grundeigentümer sollen soweit als möglich bei der Umsetzung berücksichtigt werden.“

Tatsache ist, die Grundeigentümer gehören schon bei den Vorerhebungen informiert und mit einbezogen. Niemand will, dass ohne sein Wissen Leute über seine Wiesen stapfen und dabei über die Zukunft seines Betriebes entscheiden.

Sie wollen uns Ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:

hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151

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