Nach mehreren Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes bezüglich Gültigkeit und Verfassungskonformität der agrarischen Einheitswerte (EW) hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz und das Bodenschätzungsgesetz im Frühjahr 2022 novelliert. Die neue Rechtslage kommt erstmals bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte zum 1. Jänner 2023 zum Tragen. Dabei fließen ausschließlich klimatische Kriterien auf Basis eines Temperatur- und Niederschlagsindex sowie die Neubewertung der Betriebsgröße in die Bescheide ein (siehe Kasten „Änderungen durch die Hauptfeststellung 2023“).
Was der Beitrag sonst noch für Sie bereit hält:
- Bescheide für alle
- Die finanziellen Auswirkungen
- Der Einheitswert als Maß für vieles
- Die Änderungen in de Landwirtschaft und im Forst
- Berichtigungen sind möglich
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LANDWIRT AT 19/2023
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