AckerbauGetreideNeue Patentregel für Pflanzenzüchtung geplant

Neue Patentregel für Pflanzenzüchtung geplant

Mischmaschine zum Beimpfen.
Quelle: Böck

Mit einer vergleichsweise geringfügigen Anpassung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) ließen sich zahlreiche Konflikte im Zusammenhang mit Patenten auf Nutzpflanzen und der Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) abräumen. Darauf hat das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ hingewiesen. Der internationale Zusammenschluss aus Verbänden und Nichtregierungsorganisationen präsentierte am Donnerstag (16.10.) einen Vorschlag zu Änderung des EPÜ. Demnach soll vorrangig klargestellt werden, dass klassische Züchtungen nur dem Sortenschutz unterliegen, nicht aber Patenten.

Konkret spricht sich „Keine Patente auf Saatgut!“ dafür aus, Regel 27 der Ausführungsverordnung des Übereinkommens sowie die EU-Patentrichtlinie um folgende Passage zu ergänzen: „Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, können patentiert werden, wenn deren Erbgut direkt und zielgerichtet und über das hinaus verändert wird, was zuvor für die Züchtung zur Verfügung stand, und die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist.“

Nach Einschätzung des Bündnisses würden diese Änderungen zur Lösung mehrerer Probleme beitragen. Durch die Verhinderung von Patenten werde „an der Wurzel“ angesetzt, statt negative Auswirkungen durch Saatgutpatente zu bekämpfen. Für alle Zuchtbetriebe werde der Zugang zum benötigten biologischen Material gesichert. Zudem könnten bereits erteilte Patente im Bereich der klassischen Züchtung vor europäischen Gerichten nicht mehr durchgesetzt werden.

Nach Angaben von „Keine Patente auf Saatgut!“ nimmt die Zahl der angemeldeten und erteilten Patente auf Pflanzen aus klassischer Züchtung weiter zu. Betroffen sei bereits eine „große Anzahl“ konventionell gezüchteter Sorten. Die derzeitige Praxis des Europäischen Patentamts (EPA) ignoriert laut dem Bündnis „grundlegende Unterschiede zwischen Verfahren wie Gentechnik und klassischer Züchtung“. Dies mache das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten bedeutungslos und das Sortenschutzrecht funktionsunfähig.

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