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Neue Regeln für Honig und Marmelade treten in Kraft

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Ab 14. Juni treten die neuen Frühstücksrichtlinien in Österreich in Kraft. Anpassungen gibt es unter anderem bei Honig und Marmelade.
Quelle: Miguel Perfectti/Shutterstock.com

In Österreich treten am 14. Juni neue Verordnungen zu den sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien in Kraft. Sie betreffen unter anderem Honig sowie Konfitüren beziehungsweise Marmeladen.

Bei Honigmischungen reicht die bisherige Angabe „aus EU/Nicht-EU-Ländern“ künftig nicht mehr aus. Stattdessen müssen alle Herkunftsländer auf dem Etikett angeführt werden. Die Länder sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils inklusive Prozentangaben zu nennen. Für die angegebenen Anteile gilt eine Toleranz von fünf Prozent.
Hannes Royer, Gründer von Land schafft Leben, begrüßt die Änderung. Sie erleichtere es Konsumenten, die Herkunft von Honig besser nachzuvollziehen.

Mehr Transparenz im Supermarktregal

Die neue Honigverordnung soll die Rückverfolgbarkeit verbessern und Herkunftsangaben verständlicher machen. Laut Land schafft Leben können billigere Importhonige dadurch klarer erkannt werden. EU-weite Kontrollen hätten in den vergangenen Jahren gezeigt, dass zahlreiche Honigmischungen, vor allem aus Nicht-EU-Ländern, mit Zuckersirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben gestreckt wurden.
Royer sieht die neue Kennzeichnung als Beispiel dafür, dass genauere Herkunftsangaben auch bei anderen Lebensmitteln möglich wären.

Marmelade darf wieder Marmelade heißen

Auch bei Marmelade ändert sich die Kennzeichnung. Bisher war der Begriff „Marmelade“ im EU-Recht grundsätzlich Erzeugnissen aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Andere Produkte mussten im Supermarkt und Großhandel als „Konfitüre“ bezeichnet werden.
Ab 14. Juni darf der Begriff „Marmelade“ in Österreich rechtlich wieder auch für Erzeugnisse aus anderen Früchten verwendet werden.
Zusätzlich steigt der vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt. Künftig müssen mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilogramm enthalten sein. Bei „Konfitüre extra“ beziehungsweise „Marmelade extra“ sind es mindestens 500 Gramm. Durch den höheren Fruchtanteil verringert sich der Spielraum für zugesetzten Zucker.

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