SchweinNeue Regelung zu Beschäftigungsmaterial

Neue Regelung zu Beschäftigungsmaterial

Von Anja WEISSNEGGER, LANDWIRT Redakteurin

Mitte 2017 wurde die 1. Tierhaltungsverordnung geändert. Dabei wurde auch der Absatz „Beschäftigungsmaterial“ für Schweine angepasst. Die neue Regelung gilt ab 1.1.2018 und lautet:

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LANDWIRT AT 24/2017

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