Die Selbstversorgungsrate mit Agrarprodukten in Österreich schwankt jährlich, nimmt in Teilbereichen auf Grund des hohen Bodenverbrauchs und klimatischer Bedingungen tendenziell ab.
Mit einem neuen Gesetz will Landwirtschaftsminister Totschnig einer Unterversorgung im Krisenfall entgegenwirken. Die Novelle des seit 1997 in Kraft stehenden Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes soll dem Staat künftig ermöglichen Lebensmittelreserven aufzubauen. Ende Februar wurde die Gesetzesänderung im Parlament einstimmig beschlossen. Bisher gab es Krisenvorräte nur für Erdöl und Erdgas. Neu ist künftig auch, dass der Staat befugt ist private Unternehmen, beispielsweise aus dem Handel, zu beauftragten Reserven anzulegen. Zu den weitreichenden Befugnissen, die teilweise bereits seit nahezu 30 Jahren bestehen, gehören Ge- und Verbote sowie Bewilligungspflichten für die Landwirtschaft. Als Landwirt könnte es sein, dass Sie bei einem drohenden Lebensmittelengpass vorgeschrieben bekommen, was Sie auf Ihren Flächen anbauen müssen. Auch der Verkauf bzw. das Verfüttern von Getreide an Nutztiere könnte im Notfall reglementiert werden. Gesetzlich festgelegt ist dabei auch die finanzielle Entschädigung für etwaige Maßnahmen. Für die Durchführung der Lenkungsmaßnahmen ist die AMA verantwortlich. „Mit der Gesetzesnovelle stärken wir die Reaktionsfähigkeit im Krisenfall, schaffen Möglichkeiten für eine Vorratshaltung und leisten einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Resilienz“, bekräftigt Minister Norbert Totschnig in einer Aussendung die Bedeutung der Novelle.
Der Zeitpunkt für die Gesetzesnovelle kommt nicht von ungefähr. Die Änderungen gehen aus den Lehren der COVID-19-Pandemie hervor. Aber auch jüngste Blackout-Ereignisse in Europa, wie unlängst das Schneechaos in Ostösterreich, haben gezeigt, wie wichtig die funktionierende Absicherung der Lebensmittelversorgung ist. Künftig besteht zudem die Möglichkeit, gewonnene Daten für Analysen und Studien zu nutzen, um Entscheidungen gezielter treffen zu können.
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