Die „Verordnung betreffend Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Abwendung von Schäden nach dem NÖ Jagdgesetz 1974“ wurde im Landtag einstimmig beschlossen. Die Sicherheit der Menschen steht an erster Stelle, deswegen werden in der nun vorliegenden Verordnung klare Kriterien vorgegeben, wie mit auffälligen Wölfen umzugehen ist”, so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Unterstützt wurde die Ausarbeitung der Verordnung durch Universitätsprofessor Walter Arnold vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde & Ökologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Definition für bedenkliches Verhalten
Unterschieden wird in der Verordnung, die sich am Österreichischen Wolfsmanagementplan und an ähnlichen Verordnungen der Schweiz und des deutschen Bundeslands Brandenburg orientiert, zwischen unbedenklichem, auffälligem, unerwünschtem und problematischem Verhalten. Nähert sich ein Wolf in einer Siedlung Menschen an und kann nur schwer vertrieben werden, tötet er innerhalb einer Siedlung einen Hund oder reagiert er gar unprovoziert aggressiv (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen, so ist dies nach der neuen Verordnung klar als problematisches Verhalten einzustufen und es würde anschließend per Einzelbescheid durch die Bezirksverwaltungsbehörden der Abschuss angeordnet. Andere, weniger kritische Verhaltensweisen des Wolfes sollen gemäß der Verordnung verstärkte Information, Überwachung oder Vergrämung nach sich ziehen.
Seit Jahresbeginn 2018 haben Wölfe in Niederösterreich 75 Nutztiere gerissen, die in den meisten Fällen durch Zäune gesichert waren. Insgesamt gibt es in ganz Europa rund 30.000 Wölfe, in Niederösterreich rechnet man aktuell mit zwei Rudeln oder rund 20 Tieren, dazu kommen noch durchstreifende Wölfe, die mittlerweile bis an die Wiener Stadtgrenze gelangt sind.
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