In Niedersachsen greift die Tierseuchenkasse landwirtschaftlichen Betrieben bei der Blauzungenkrankheit (BTV-3) unter die Arme. Bei Schafen und Ziegen übernimmt sie die Impfstoffkosten, maximal jedoch 3,00 Euro je Tier und Impfung. Für Rinder soll ab 2025 gelten: 4,00 Euro pro grundimmunisiertem Tier. Hat ein Landwirt trotz rechtzeitiger Impfung gegen BTV-3 Tierverluste kann er Härtebeihilfe erhalten. Diese liegt pauschal bei 1.000 Euro für ein erwachsenes Rind. Für ein Schaf gibt es 90 Euro, für eine Ziege gewährt die Tierseuchenkasse 60 Euro.
Voraussetzung bei Rindern:
- alle Tiere des Bestandes sind geimpft
- die Impfung ist in das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) eingetragen
- das Tier starb frühestens am achten Tag nach Abschluss der Grundimmunisierung
- die BTV-3-Infektion wurde anhand eines positiven PCR-Ergebnisses nachgewiesen.
- Eine „unbillige Härte“ besteht, wenn mindestens drei Rinder bedingt durch BTV-3 verstarben beziehungsweise getötet werden mussten.
Für Schafe und Ziegen gelten vergleichbare Bestimmungen.
- Hier müssen alle Tiere des Bestandes ab einem Alter von drei Monaten geimpft sein.
- Eine unbillige Härte liegt bei Schafen und Ziegen vor, wenn mindestens fünf Tiere verendeten. Dabei muss aber eine Übersterblichkeit in Höhe von mindestens 25% im Vergleich zum Vorjahr gegeben sein muss.
- Beihilfefähig sind nur die Schafe oder Ziegen, die oberhalb der Sterblichkeitsanzahl des Vorjahres liegen.
So helfen andere Bundesländer bei BTV-3
Baden-Württemberg
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg gewähren gemeinsam für Impfungen gegen BTV-3 einen Impfzuschuss je Impfung in Höhe von
- 2,00 €/ Rind
- 1,90 €/ Schaf
- 0,90 €/ Ziege
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Landwirte die Impfungen in die HIT-Datenbank eintragen. Die Impfzuschüsse zur Impfung gegen BTV-4 / BTV-8 bleiben unverändert nach Impfzonen gestaffelt. Die Auszahlung der Impfzuschüsse für BTV-3, BTV-4 und BTV-8 kann man auf der Website der Tierseuchenkasse beantragen. Die Auszahlung übernimmt die Tierseuchenkasse. Für Tierverluste infolge einer Blauzungenvirusinfektion (Serotyp 3, 4 und 8) gibt es in Baden-Württemberg keine Entschädigungs- und Beihilfeleistungen.
Bayern
Die Bayerische Tierseuchenkasse bezuschusst die Impfung (Impfstoff und Impfdurchführung) von Rindern und Schafen gegen BTV-3 mit 1,00 € pro nachgewiesener Impfung; bei Rindern wie bisher auch gegen BTV-4 und BTV-8. Dies gilt auch für Auffrischungs-Impfungen. Für Schafe gibt es den Zuschuss derzeit nur für Impfungen, die spätestens bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden. Der Zuschuss wird auf Antrag des Tierhalters an den praktizierenden Tierarzt ausbezahlt, der die Impfung durchgeführt hat.
Hessen
Die Hessische Tierseuchenkasse (HTSK) und das Land Hessen bezuschussen die Impfung gegen BTV-3 jeweils zur Hälfte. Die Höhe der Beihilfe beträgt für Rinder 3,- Euro je Impfung und Rind. Bei Schafen und Ziegen sind es 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Die Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgt über den Impftierarzt. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK. Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe hochgeladen. So kommt die Beihilfe tatsächlich dem Tierhalter zugute. Die Beihilfe gewährt HTSK erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und Eintragung in das HI-Tier.
Kommentare