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NÖM stellt 8,1 Mio. Euro Dürrehilfe für Lieferanten bereit
Die NÖM stellt rund 2.600 Milchlieferanten ein Dürrehilfspaket von insgesamt 8,1 Mio. Euro zur Verfügung. Unterstützt werden nachgewiesene Ausgaben für Futtermittel und Saatgut. Die Höhe der Hilfe richtet sich nach der Milchanlieferung des jeweiligen Betriebs im Jahr 2025.
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Die anhaltende Trockenheit stellt viele landwirtschaftliche Betriebe vor Probleme. Besonders betroffen sind Milchviehbetriebe, bei denen die Futtererträge zurückgegangen sind. Die NÖM stellt deshalb ihren Milchlieferanten ein Dürrehilfspaket von insgesamt 8,1 Mio. Euro zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind rund 2.600 Lieferanten der Milchgenossenschaft NÖ sowie der neuen Vorarlberg Milch eGen.
1,6 Cent je Kilogramm Milch aus dem Jahr 2025
Wie Ing. Leopold Gruber-Doberer, Geschäftsführer der Milchgenossenschaft NÖ, erklärt, ergibt sich die Gesamtsumme von 8,1 Mio. Euro aus der Milchanlieferung des Jahres 2025, bewertet mit 1,6 Cent pro angeliefertem Kilogramm Milch. Die Unterstützung wird nicht pauschal auf die rund 2.600 Lieferanten aufgeteilt. Die Höhe des individuellen Förderbetrags richtet sich nach der jeweiligen Milchanlieferungsmenge der Lieferanten im Jahr 2025.
Futtermittel und Saatgut werden unterstützt
Die Dürrehilfe ist zweckgebunden. Voraussetzung für die Auszahlung ist der Nachweis entsprechender Ausgaben durch Rechnungen oder andere Belege. Anerkannt werden insbesondere Aufwendungen für den Zukauf von Futtermitteln zur Versorgung der Milchkühe. Dazu zählen Heu, Stroh und Maissilage. Ebenfalls berücksichtigt wird Saatgut für Dauerwiesen, Feldfutter und Grünschnittroggen.
Antrag über die Lieferantenplattform
Die Beantragung erfolgt über die interne Lieferantenplattform. Zusätzlich werden nach Angaben von Gruber-Doberer alle betroffenen Betriebe persönlich schriftlich über die Unterstützungsmöglichkeit informiert.
Nach Einreichung werden die Rechnungen geprüft und freigegeben. Die Auszahlung soll anschließend innerhalb der darauffolgenden Wochen erfolgen. Die Vergabe erfolgt ausdrücklich nicht nach dem Prinzip „First come, first served“. Jeder anspruchsberechtigte Lieferant erhält den für ihn vorgesehenen Betrag, sofern die erforderlichen Nachweise eingereicht werden.
Belieferung der NÖM bis Ende 2027 erforderlich
Die ausbezahlte Unterstützung muss von den Lieferanten nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für den Erhalt ist laut Gruber-Doberer allerdings, dass der Betrieb die NÖM bis Ende 2027 weiter beliefert. Damit ist die Dürrehilfe an eine über die Verwendung der Mittel hinausgehende Bedingung geknüpft.
Hilfspaket außerhalb des Milchpreises
Das 8,1-Mio.-Euro-Paket wird laut Milchgenossenschaft in Abstimmung mit den Eigentümern von der NÖM im laufenden Geschäftsjahr finanziert. Die Auszahlung erfolgt bewusst nicht über eine Erhöhung des Milchpreises. Laut Gruber-Doberer handelt es sich um eine gezielte Maßnahme zur Abfederung der Folgen der Dürre. Außergewöhnliche Ereignisse dieser Art würden nicht über den laufenden Milchpreis abgebildet. Die Dürrehilfe sei daher eine gesonderte Maßnahme außerhalb des vereinbarten Milchpreises.
Mit dem Hilfspaket will die NÖM nach eigenen Angaben dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen der Trockenheit auf den betroffenen Milchviehbetrieben abzufedern und die Versorgung mit österreichischer Milch zu unterstützen.
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