AckerbauPflanzenschutzNotfallzulassungen für Neonikotinoide in der Schwebe

Notfallzulassungen für Neonikotinoide in der Schwebe

Vorallem die Rübe Profitiert von der Notfallzulassung.
Quelle: Böck

Die Brüsseler Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) damit beauftragt, die Rechtmäßigkeit der in diesem Jahr für neonikotinoide Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in mehreren Mitgliedstaaten erteilten Notfallzulassungen zu überprüfen. Konkret betreffe der Antrag insgesamt 21 von Österreich, Belgien, Kroatien, Dänemark, Spanien, Finnland, Litauen, Polen, Rumänien und der Slowakei erteilte Notfallgenehmigungen für die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Thiacloprid im Zuckerrübenanbau, teilte die Behörde in Parma mit.

Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln

Die Bewertungen dazu sollen in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Die EFSA wird laut eigenen Angaben jede Begründung zu den jeweiligen Genehmigungen der einzelnen Mitgliedsländer und die Verfügbarkeit alternativer Mittel zum Schutz von Zuckerrüben prüfen. Ferner soll die Gelegenheit auch zur Überprüfung der für die Bewertungen der Notfallzulassungen verwendeten Methodik im Lichte der Strategien der EU-Kommission für Farm-to-Fork-Strategie und Biodiversität genutzt werden. Dies gelte insbesondere für das Ziel zur Reduzierung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel und zur Förderung von Alternativen. Eine neue Methodik, die die Harmonisierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in den Mitgliedstaaten unterstütze, solle bis Ende 2022 verfügbar sein.

Seit 2018 verboten

Die Verwendung der Wirkstoffe Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin im Freien ist EU-weit eigentlich bereits seit Mai 2018 verboten. Ein Antrag auf Erneuerung der Zulassung von Thiacloprid wurde von der Europäischen Kommission im Januar diesen Jahres abgelehnt.

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