AckerbauNotfallzulassungen: Zuckerrübenbauern bekommen Hilfe

Notfallzulassungen: Zuckerrübenbauern bekommen Hilfe

Grasflügelzikade
Die Schilf-Glasflügelzikaden verbreiten die Krankheitserreger bei Rüben und Kartoffeln.
Quelle: Uni Göppingen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat insgesamt sieben Pflanzenschutzmittel für einen Zeitraum von 120 Tagen im Rahmen einer Notfallzulassung freigegeben. Drei der Mittel enthalten den umstrittenen neonikotinoiden Wirkstoff Acetamiprid. Die Mittel dürfen nur nach amtlichem Warndienstaufruf angewendet werden. Dieser basiert auf einem flächendeckenden Monitoring und ist an strenge Risikominderungsauflagen wie Mindestabstände gekoppelt.

Erleichterung in Branche und Politik

Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) reagierte erleichtert. Ihr Vorsitzender Stefan Streng bezeichnet die Schilf-Glasflügelzikade als die „größte pflanzenbauliche Herausforderung der kommenden Jahre“. Die Notfallzulassungen böten eine kurzfristige Lösung, langfristig seien jedoch reguläre Zulassungen und gezielte Forschung notwendig. Zudem fordert die WVZ eine Anpassung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): Die Schwarzbrache müsse erlaubt sein, um den Zikaden im Winter die Nahrungsgrundlage zu entziehen.

Auch aus der Politik kommt Rückendeckung. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir lobte die schnelle Entscheidung des BVL: „Wir wollen jede Möglichkeit nutzen, wie wir der Landwirtschaft im Kampf gegen die Zikade helfen können.“ Auch Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk begrüßte die Maßnahme. Er erinnerte an die Forderungen der Länder auf der Agrarministerkonferenz in Baden-Baden – und forderte über Notlösungen hinaus mehr Planungssicherheit sowie reguläre Zulassungen für weitere Kulturen.

Zikaden gefährden Gemüseanbau

Die Gefahr beschränkt sich nicht mehr nur auf Zuckerrüben. Nach Angaben des Stuttgarter Agrarressorts wurde 2024 die von der Zikade übertragene Krankheit Stolbur auch erstmals in anderen Kulturen nachgewiesen – darunter Rote Bete, Möhren, Rhabarber, Paprika, Rotkohl, Weißkohl und Chinakohl. Eine kulturübergreifende Bekämpfung sei nötig, um langfristig wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, mahnt Hauk.

Während das BVL bei der Zikadenbekämpfung handelt, gibt es an anderer Stelle Rücknahmen: Zum 30. April 2025 verlieren zwei Wachstumsregler mit dem Wirkstoff Trinexapac ihre Zulassung. Die Entscheidung geht auf Anträge der Zulassungsinhaber zurück. Der Abverkauf ist noch bis zum 30. Oktober 2025 erlaubt, der Aufbrauch bis zum 30. Oktober 2026.

Neue Regeln für Captan im Obstbau

Eine weitere Änderung betrifft den Wirkstoff Captan, der vor allem im Obstbau gegen Lagerfäulen und Apfelschorf eingesetzt wird. Die seit dem 1. November 2024 erneuerte Genehmigung führt zu sofort umzusetzenden Vorgaben. Das BVL hat entsprechende Änderungsbescheide erlassen. Sie gelten für alle Captan-haltigen Pflanzenschutzmittel und sind bei deren Anwendung verpflichtend zu beachten.

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00