ManagementÖPUL-Naturschutz: AMA erinnert an Projektbestätigungen

ÖPUL-Naturschutz: AMA erinnert an Projektbestätigungen

Die AMA informiert über Dokumentationspflichten, Änderungen bei der Bewirtschaftung und verfügbare Unterlagen im eAMA.
Quelle: Konstantin Zibert / shutterstock.com

Für die Teilnahme an den ÖPUL-2023-Maßnahmen „Naturschutz“ (NAT), „Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft“ (N2), „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ (EBW) sowie „Almbewirtschaftung – Zuschlag Naturschutz auf der Alm“ (NATA) ist für die ausgewählten Flächen eine Projektbestätigung erforderlich. Diese wird von der jeweils zuständigen Naturschutzstelle des Landes beziehungsweise der EBW-genehmigenden Stelle ausgestellt. Darin sind sowohl die Ziele für die jeweilige Fläche als auch konkrete Bewirtschaftungsvorgaben festgelegt.

Bewirtschaftung muss mit Projektbestätigung übereinstimmen

Die im Mehrfachantrag angegebene Schlagnutzungsart muss mit der tatsächlichen Nutzung sowie den Vorgaben der Projektbestätigung übereinstimmen. Können einzelne Auflagen aufgrund natürlicher Umstände – etwa Nässe – oder aus betrieblichen Gründen wie Futtermangel nicht eingehalten werden, muss dies vorab schriftlich mit der projektgenehmigenden Stelle abgestimmt werden. Änderungen der Bewirtschaftung sind erst nach schriftlicher Anpassung der Projektbestätigung zulässig.

Projektbestätigung im eAMA abrufbar

Die aktuelle Projektbestätigung kann im eAMA unter www.eama.at im Register „Flächen“ unter „Abfragen“ als PDF-Datei erstellt werden. Zusätzlich können die Auflagen als CSV-Datei heruntergeladen und gefiltert werden. Die AMA empfiehlt, die Projektbestätigung zusätzlich in Papierform am Betrieb aufzubewahren und regelmäßig zu prüfen, ob alle Auflagen für die beantragten Flächen eingehalten werden. Besonders bei Terminvorgaben sei es in der Vergangenheit häufiger zu Verstößen gekommen.

Weidetagebuch bei Beweidungsauflagen verpflichtend

Bei Auflagen zur Beweidung besteht die Pflicht zur laufenden Dokumentation in einem Weidetagebuch. Erfasst werden müssen unter anderem Tierkategorie beziehungsweise Tiergruppe, Weideort, Beginn und Ende der Weidezeiträume sowie mögliche Unterbrechungsgründe.

Die Aufzeichnungen sind tagaktuell zu führen. Grundsätzlich müssen sie je Schlag separat erfolgen. Werden mehrere Schläge gleich bewirtschaftet und sind sie als Einheit erkennbar – etwa durch eine gemeinsame Einzäunung –, können die Aufzeichnungen zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass sämtliche Auflagen aller betroffenen Schläge eingehalten werden.

Vorlagen und Merkblätter online verfügbar

Eine Vorlage für die Aufzeichnungen stellt die AMA unter
www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen bereit.

Weitere Informationen zu den einzelnen Naturschutzmaßnahmen und deren Bedingungen finden sich in den Maßnahmeninformationsblättern unter
www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/merkblaetter.

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