AgrarpolitikÖR5 in Bayern: Kennarten nur noch alle zwei Jahre nachweisen

ÖR5 in Bayern: Kennarten nur noch alle zwei Jahre nachweisen

Diue Braunelle ist eine der Kennarten in Bayern, die als Zeigerpflanze für artenreiches Grünland gilt.
Diue Braunelle ist eine der Kennarten in Bayern, die als Zeigerpflanze für artenreiches Grünland gilt.
Quelle: agrarfoto.com

Das bayerische Landwirtschaftsministerium vereinfacht den Nachweis für die Ökoregelung 5 (ÖR 5) im Freistaat. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Landwirte vier Kennarten innerhalb eines genau festgelegten Korridors auf ihren Flächen nachweisen. Künftig ist das nicht mehr jedes Jahr notwendig, sondern nur noch alle zwei Jahre. Das teilte das Landwirtschaftsministerium in einer Mitteilung mit.

ÖR5-Nachweis mit FAL-BY

Die Erfahrungen der bayerischen Agrarverwaltung haben gezeigt, dass die Kennarten auf den Flächen eine gewisse Beständigkeit zeigen. „Aus fachlicher Sicht ist es damit ausreichend, dass diese nur noch im zweijährigen Turnus erfasst werden“, so das Ministerium in seiner Mitteilung. Der Nachweis der Kennarten erfolgt in Bayern mittels georeferenzierter Fotos aus der App FAL-BY. Mehr zum Kennarten-Programm und wie sie bereits im Frühjahr erste Pflanzen nachweisen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Für die nur noch alle zwei Jahre erforderlichen Nachweise für ÖR5 gelten die beiden folgenden Voraussetzungen: Im Vorjahr muss der Nachweis über FAL-BY eingereicht und positiv bewertet worden sein. Und die Beantragung von Fördermitteln hat sich beim betreffenden Schlag im aktuellen Jahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Weniger Bürokratie bei ÖR5-Förderung

„Diese heute verkündete Erleichterung ist wieder ein Schritt von uns, um die Landwirtinnen und Landwirten von Bürokratie zu entlasten. Bayern hat sich auf Bundesebene für diese Erleichterung stark gemacht und setzt sie bereits 2025 um. Damit profitieren die bayerischen Landwirtinnen und Landwirte als erste von der Vereinfachung“, sagte Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber.

Die ÖR5-Aufgaben werden am Folgetag nach dem Einreichen des Mehrfachantrags in der FAL-BY-App bereitgestellt. Das Ministerium empfiehlt Antragstellern, die mit dem Mehrfachantrag 2025 die ÖR5 beantragen, die FAL-BY-App am Tag nach der Antragsstellung zu aktualisieren. Danach kann direkt geprüft werden, ob Aufgaben vorliegen. Sofern hier keine ÖR5-Aufgabe zur Verfügung steht, ist der Nachweis für 2025 nicht erforderlich.

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