
Zentrale Neuerungen
Risikowölfe:
Eine zentrale Änderung betrifft die Voraussetzungen zur Entnahme eines sogenannten Risikowolfes – also eines Tieres, das die Scheu vor dem Menschen verloren hat und ein gefährliches Verhalten zeigt. „Künftig reicht dieses Verhalten aus, um eine Abschusserlaubnis zu erteilen – eine vorherige zweifache Vergrämung ist nicht mehr erforderlich“, so Langer-Weninger.
Entnahme-Radius:
Die bisherige starre Formulierung „10 km“ wird durch „bis zu 10 km“ ersetzt. „Das schafft mehr Flexibilität für eine situationsangepasste Festlegung des Radius. Oftmals kann ausgehend von den letzten Orten des Aufeinandertreffens der Radius enger gezogen werden und so auf das Problemtier beschränkt werden“, erklärt LRin Langer-Weninger.
Technische Hilfsmittel:
Der Einsatz von Nachtzielhilfen zur Entnahme eines Problemwolfes wird – sofern erforderlich (z.B. Wintermonaten) – ermöglicht.
Sicherheit und Lebensrealität als Leitlinie
Gerade in Regionen wie dem Mühlviertel, wo drei der vier oberösterreichischen Wolfsrudel leben, ist das Thema Wolf besonders präsent. Die überarbeitete Verordnung stärkt den Handlungsspielraum der Behörden, ohne den geltenden Rechtsrahmen zu verlassen. „Mit dieser Regelung schaffen wir Sicherheit für die Menschen im ländlichen Raum und bleiben gleichzeitig im Einklang mit dem EU-Recht. Die Bevölkerung kann sich darauf verlassen, dass wir – wie auch in der Vergangenheit – rasch und konsequent handeln. Damit wollen wir der Bevölkerung Sicherheit geben. Ganz wesentlich in diesem Zusammenhang ist die Mitwirkung der Bevölkerung vor Ort: Bitte melden Sie Wolfsbegegnung oder Sichtung sowie jeden Rissverdacht an das Land Oberösterreich. Nur auf dieser Basis können wir rasch und gezielt tätig werden“, betont Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.
Neue EU-Rechtslage schafft mehr Spielraum
Auch auf europäischer Ebene wurde zuletzt die Notwendigkeit eines aktiveren Wolfsmanagements anerkannt: Mit der im Mai 2025 erfolgten Herabstufung des Schutzstatus sowie dem jüngsten EuGH-Urteil zu Estland (Juni 2025) hat sich der rechtliche Rahmen deutlich verändert. „Diese Entwicklungen schaffen erstmals einen klaren Spielraum für weiterreichende Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Experten gehen sogar davon aus, dass eine gezielte Bestandsregulierung nun rechtlich möglich ist“, erklärt Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Für Oberösterreich ist die Senkung des Wolfs-Schutzstatus ein Erfolg: „Wir haben uns seit Jahren dafür eingesetzt – nun hat die EU die Realität anerkannt. Mit mehr als 23.000 Wölfen in Europa – Tendenz weiter steigend – ist der Wolf bei uns längst nicht mehr vom Aussterben bedroht“, so Langer-Weninger.
Kommentare