AckerbauPflanzenschutzPflanzenschutzmittelregistrierung – Ablauf und Meinungen

Pflanzenschutzmittelregistrierung – Ablauf und Meinungen

Quelle: Paar

In Deutschland regelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Vollzug dieses Gesetzes. Die Genehmigung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel wird jedoch durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für die gesamte EU einheitlich geregelt. Dabei werden Wirkstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet und anschließend durch die Europäische Kommission (EUK) für die gesamte EU genehmigt.

Gemeinsame Entscheidung

Die Verordnung 1107/2009 regelt also die Genehmigung von Wirkstoffen und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der EU. Während Wirkstoffe durch die EU-Kommission für die gesamte EU genehmigt werden, durchlaufen Pflanzenschutzmittel ein nationalstaatliches Zulassungsverfahren.
Viele der bekannten Wirkstoffe aus dem Bereich der chemisch-synthetischen Wirkstoffe wurden seit den 1990er-Jahren vom Markt genommen. Maßgeblich geändert hat sich auch die Art der verfügbaren Wirkstoffe. Während es früher vorwiegend chemisch-synthetische Wirkstoffe waren, kommen nun vermehrt Mikroorganismen sowie Substanzen natürlichen Ursprungs zum Einsatz. Grundlage für diese Entwicklung sind zum einen die Entscheidungen der EFSA aufgrund inakzeptabler Eigenschaften, wie z. B. die Toxizität vieler Substanzen. Zum anderen bleiben Anträge auf neue Wirkstoffe seitens der Pflanzenschutzmittelfirmen aufgrund wirtschaftlicher Gründe aus. Sobald ein Wirkstoff in seinem Genehmigungsumfang eingeschränkt oder die Genehmigung zur Gänze aufgehoben wird, müssen auf nationaler Ebene auch die diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmittel in ihrer Zulassung eingeschränkt oder verboten werden.

In diesem Artikel erwartet Sie noch:

  • Situation der Notfallzulassungen
  • Stimmen aus der Praxis

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