Die Pflege zu Hause hat in Österreich einen hohen Stellenwert. Etwa drei Viertel der pflegebedürftigen Personen werden daheim von Familienangehörigen betreut und gepflegt, besonders im bäuerlichen Bereich. Die aktuelle Pflegereform soll pflegende Angehörigen entlasten. Folgende Maßnahmen sind unter anderem geplant:
- Ab dem Jahr 2023 und ab Pflegestufe 4 erhalten selbst- oder weiterversicherte pflegende Angehörige eine jährliche Pflegegeld-Sonderzuwendung von 1.500 Euro. Das gilt für die Person, die den größten Teil der Pflege zu Hause leistet.
- Für die Pflege von Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz wird der Wert des Erschwerniszuschlages von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht. Damit stehen 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung.
- Pflegekarenz: Pflegende Angehörige haben zukünftig statt eines Monats nun für drei Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz. Jedoch muss eine solche Vereinbarung in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen stehen.
- Auch die 24-Stunden Pflege, genau genommen die unselbstständige Beschäftigung, soll attraktiver werden. Details dazu werden im Herbst veröffentlicht.
- Bei Familien mit beeinträchtigten Kindern wird die erhöhte Familienbeihilfe künftig nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.
Laut Bauernbund-Präsident Georg Strasser werden werden rund 30.000 Personen den Angehörigenbonus erhalten und rund 45.000 Personen vom Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld profitieren.
Tipp
Die SVS bietet zahlreiche Gesundheitsangebote für Pflegende, die sich so Auszeiten vom Pflegealltag nehmen können und wertvolle Hilfestellungen zur Bewältigung der Pflegesituation erhalten.
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