Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin
1. Wann kann man Pflegekosten geltend machen?
Pflegekosten sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen (agB) abzugsfähig, wenn sie krankheitsbedingt zustandegekommen sind. Altersbedingte Pflegekosten können nicht berücksichtigt werden. Diese zählen zu den üblichen Kosten der Lebensführung und sind durch den Altersentlastungsbetrag abgegolten.
Wichtig: Nur die Aufwendungen für Pflege und Betreuung gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Wird z.B. bei einer Pflege zu Hause eine Pflegekraft auch für das Putzen, Kochen, Waschen usw. bezahlt, ist dieser Teil der Kosten nur im Rahmen der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig.
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