Rheinland-Pfälzische Geflügelhalter müssen künftig immer zum 1. Januar ihre Tierzahl an die Tierseuchenkasse melden. Der Jahresbeitrag wird immer zum 15. Mai fällig. Die Beitrags- und Meldepflicht gilt für Hühner aller Art, Puten, Enten, Gänse und Laufvögel, einschließlich Küken.
Die Tierhalter müssen die Haltung von Geflügel auch beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Hier zählen auch Tauben, Wachteln, Perlhühner, Fasane und andere Vögel, die zum Zweck der Ei- oder Fleischproduktion sowie zur Aufstockung von Wildtierbeständen gehalten werden.
Das kostet die Geflügelkasse
- Für Kleinsthaltung mit 1 bis 25 Tieren beläuft sich der Beitrag pauschal auf 30 Euro
- Kleinhaltungen zwischen 26 und 50 Tieren kosten pauschal 50 Euro pro Jahr.
- Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren zahlen 50 Euro Grundkosten und zusätzlich
- 6 Cent für jedes weitere Huhn
- 30 Cent je Tier für Puten, Enten, Gänse oder Laufvögel
Meldung auch beim Veterinäramt
Mit den Beiträgen will die Tierseuchenkasse die finanzielle Unterstützung im Seuchenfall absichern. Diese bezahlt dann bei angeordneten Maßnahmen, wie der Tötung von Tieren, eine Entschädigung nach dem Marktwert. Nach dem Aufbau ausreichender Rücklagen können dann auch Beihilfen für Maßnahmen zur Seuchenprävention oder -bekämpfung bereitgestellt werden.
Zum Hintergrund sagt Staatssekretär Erwin Manz vom Umweltministerium: “Veränderte Umweltbedingungen durch den Klimawandel und die Globalisierung erhöhen die Gefahr für eine schnellere Verbreitung von Tierseuchen wie der Geflügelpest. Auch in Rheinland-Pfalz ist der Infektionsdruck hoch.”
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