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Das deutsche Bundesumweltministerium (BMU) plant deutliche Verschärfungen der Anforderungen für Stallbauten. „Große Tierhaltungsanlagen“ dürften demnach künftig grundsätzlich nur noch dann zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen soll es nur noch für kleine Anlagen geben, „bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind“. Außerdem sollen die Bürger bei „großen Tierhaltungsanlagen“ Anspruch auf Mitsprache bekommen. Das von der SPD-Politikerin Barbara Hendricks geführte Ressort will zudem neue Anforderungen an große Ställe stellen, u.a. Vorgaben zu stickstoffund phosphorangepasster Fütterung und Abgasreinigungsanlagen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium mahnt indes zu einem „intelligenten“ Interessenausgleich. Das privilegierte Baurecht im Außenbereich sei gerade dafür geschaffen worden, um Konflikte zwischen Wohnbevölkerung und Tierhaltern zu entschärfen. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich war zudem erst 2013 verschärft worden. Auch die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Kirsten Tackmann, distanzierte sich von den Plänen des BMU. Eine stärkere Mitsprache der Kommunen bei größeren Tierhaltungsanlagen dürfe nicht in einem „Verhinderungsgesetz“ für Stallbauten münden, so Tackmann.

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