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Die Botschaft des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig: Freiwillige Standards reichen nicht aus, um eine Haltung als pauschal tierschutzgerecht abzusichern. In dem Urteil ging es zwar um einen Einzelfall, praktisch hat das Urteil jedoch Signalwirkung für weite Teile der deutschen Putenhaltung.
Denn die meisten Putenmäster haben sich jahrelang an den bundeseinheitlichen Eckwerten zur Putenhaltung von 2013 orientiert. Diese gaben den Rahmen vor – nicht nur für die Tierhalter, sondern auch die Behörden wie z. B. Veterinärämter. Das Problem nun: Deutschland hat bislang keine konkreten gesetzlichen Vorgaben zur Putenhaltung.
Was dieser Artikel noch bereit hält:
- Rechtssicherheit in der Putenmast
- Kontrolle durch Veterinärämter
- Nationale Vorgaben für Putenhalter
- Fragen an den Verband Deutscher Putenerzeuger
- Vorgaben für Putenhaltung im Vergleich
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