ForstRED III: Wenig Licht fürs Holz

RED III: Wenig Licht fürs Holz

Quelle: nosta16ie/shutterstock.com

Worüber wurde im EU-Parlament abgestimmt?

Das EU-Parlament traf im September Entscheidungen zu drei Punkten, die den Wald betreffen: zur Europäischen Waldstrategie, der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III). In Stein gemeißelt ist aber noch nichts: Was RED III betrifft, haben die EU-Parlamentarier bei der Abstimmung am 14. September ihre Position zu den finalen Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedstaaten fixiert.

Wofür steht die Abkürzung RED III?

Die Abkürzung RED steht für Renew­able Energy Directive, übersetzt: Richtlinie für erneuerbare Energien. Die RED III ist die Nachfolgeregelung der RED II aus dem Jahr 2018. Sie legt fest, welche erneuerbaren Energieformen die Mitgliedstaaten einsetzen und fördern dürfen. Außerdem gibt sie Kriterien vor, um die Erneuerbaren-Energien-Ziele zu erreichen.

Welches Ziel verfolgt die EU mit RED III?

Ziel der neuen RED III ist es, bis zum Jahr 2030 mehr Energie aus erneuerbaren Quellen zu schaffen. Zudem sollte die Richtlinie zu den Klima- und Umweltzielen sowie dem Schutz der Biodiversität beitragen. Geht es nach dem EU-Parlament, so sollte die Union bis 2030 45 % des Energiebedarfs aus erneuerbarer Energie decken. Als Ziel hat die EU-Kommission in ihrem Vorschlag aber lediglich 40 % vorgegeben. Das Vorgängermodell RED II gab sich noch mit 32 % bis 2030 zufrieden. Wie die EU-Parlamentarier in ihrem Beschluss erklären, soll mit der höheren Vorgabe von 45 % das EU-Klimaziel gelingen. Demzufolge müssen bis Ende des Jahrzehnts 55 % der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden. Derzeit liegt der Anteil der erneuerbaren Energie am Energieportfolio in der EU bei rund 20 %. In Österreich ist er laut Umweltbundesamt mit etwa 37 % deutlich höher. In Deutschland übertrifft der Anteil der erneuerbaren Energieformen sogar bereits die 40-%-Marke.

Zählt Holz weiterhin als erneuerbare Energieform?

Im Vorfeld der Abstimmung sah der Entwurf vor, dass Biomasse aus dem Wald nicht mehr als erneuerbare Energieform gilt. Das hätte die Verwendung von Holz für Heizzwecke bis 2030 massiv eingeschränkt. Dieser Entwurf wurde von den EU-Parlamentariern abgelehnt bzw. nur in abgespeckter Form befürwortet. Damit ist die Befürchtung, Holz könne seinen Status als erneuerbarer Energieträger komplett verlieren, vorerst vom Tisch. Der Anteil von Primärholz (hochwertiges Holz im Gegensatz zu Holznebenprodukten aus Sägewerken oder Schadholz) als erneuerbare Energie in der EU soll bis 2030 dennoch schrittweise sinken. Primärholz soll vorerst nur noch auf dem durchschnittlichen Niveau von 2017 bis 2022 auf die Erneuerbaren-Ziele angerechnet werden dürfen. Damit wird der Ausbau von Holz- und Biomasseanlagen eingeschränkt.

Welchen Hintergrund hat die Positionierung der EU?

Der Abstimmung waren hitzige Diskussionen und Forderungen verschiedener Interessensgruppen vorausgegangen. Einige warnten vor einer verstärkten Abholzung in Europa. Andere appellierten an die EU, die Verbrennung von Holz nicht länger als klimaneutral anzuerkennen. Die Verbrennung von Holz sei klimaschädlicher als die von Kohle. Laut Eurostat stammten 2019 fast 60 % der in der EU genutzten erneuerbaren Energie aus Biomasse. Ein Großteil davon ist Holz. Diese Zahl zeigt, welch wichtige Rolle Holz für das Erreichen der Erneuerbaren-Ziele der EU spielt. Auch die Internationale Energieagentur (IEA) hat im Vorfeld der Abstimmung davor gewarnt, den Anteil von Primärholz als erneuerbare Energie zu reduzieren. Bioenergie aus Holz sei ein wichtiger Teil der Energieversorgung in Europa, insbesondere für die Wärmeerzeugung, gab die IEA zu bedenken und verwies auf die derzeit kritische Lage im Energiebereich. Regionale Branchenvertreter kritisierten zudem, dass allgemeine Beschränkungen von Biomasse jene Mitgliedstaaten benachteiligen, die hohen Wert auf nachhaltige Holznutzung legen.

Wie geht es mit RED III weiter?

Mit der Abstimmung im Parlament ist die RED III-Richtlinie noch kein Gesetz. Das EU-Parlament hat am 14. September lediglich seine Verhandlungsposition abgesteckt. Nachdem auch die Mitgliedstaaten ihre Positionen zu RED III festgelegt haben, stehen – im Trilog – die Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission an. Hier will man bis zur ersten Hälfte des Jahres 2023 einen Kompromiss finden. Ist die Richtlinie beschlossen, muss sie noch in nationales Recht überführt werden.

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