In einer Pressekonferenz gab die Bundesregierung am 21. August die ersten Details zum Dürrehilfepaket bekannt. Die Österreichische Hagelversicherung beziffert den bisherigen Gesamtschaden auf mehr als eine Milliarde Euro. Beim Grünland wird mit Ertragsrückgängen von mindestens 33 %, bei Silomais von mindestens 25 % gerechnet.
Der größte Baustein des Dürrehilfepakets ist eine Entlastung bei der Sozialversicherung in Höhe von 140 Mio. Euro. Sie betrifft die Sozialversicherungsbeiträge im vierten Quartal 2026 und entspricht laut einer Presseaussendung zwei Monatsbeiträgen. Damit sollen die laufenden Kosten der Betriebe reduziert werden.
Zinsenzuschüsse und Kreditstundungen
Für Zinsenzuschüsse bei Betriebsmittelkrediten sind 25 Mio. Euro vorgesehen. Damit sollen unter anderem Futtermittel sowie Saatgut und Düngemittel für den Herbstanbau finanziert werden können. Bund und Länder stellen dafür insgesamt 25 Mio. Euro für Zinsenzuschüsse bereit. Damit soll ein Kreditvolumen von bis zu 300 Mio. Euro ermöglicht werden.
Weitere 25 Mio. Euro stehen für die Stundung von Agrarinvestitionskrediten bereit. Der Agrarinvestitionskredit wird laut Bundesregierung jährlich von rund 1.500 landwirtschaftlichen Betrieben genutzt.
Höhere Zuschüsse zur Dürreversicherung
Weitere 50 Mio. Euro sind für eine einmalige Erhöhung der öffentlichen Prämienzuschüsse zur Dürreversicherung in der Österreichischen Hagelversicherung vorgesehen. Im Jahr 2027 soll der Zuschuss um zehn Prozentpunkte auf 65 % steigen. Auch Neueintritte sollen von den Zuschüssen profitieren. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch Bund und Länder.
Die Hagelversicherung soll damit weiterhin einen wesentlichen Teil der betrieblichen Vorsorge gegen Wetterrisiken bilden. Ziel der höheren Förderung ist es, die Versicherungsquote in der Dürreversicherung zu erhöhen.

Gegenfinanzierung
Für die Maßnahmen wurden laut Bundesregierung auch Gegenfinanzierungen vereinbart. Bei der bäuerlichen Sozialversicherung soll der Hebesatz bis 2031 jährlich um einen Betrag reduziert werden, der 50 Mio. Euro entspricht. Nach Angaben der Bundesregierung soll dies keine negativen Auswirkungen auf die Versicherten haben.
Die Finanzierung der Zinszuschüsse und Kreditstundungen erfolgt durch Bund und Länder. Der Bundesanteil soll durch Umschichtungen im Landwirtschaftsministerium aufgebracht werden.
Klimaneutralität bis 2040
Auch beim Klimagesetz erzielte die Regierung eine Einigung. Finanzminister Markus Marterbauer erklärte, dass das Gesetz so bald wie möglich beschlossen werden solle. Ziel bleibt die im Regierungsprogramm verankerte Klimaneutralität bis 2040, an der man sich auch beim Klimagesetz orientiert habe.
Bis Ende 2027 will die Bundesregierung einen Klimafahrplan beschließen. Dieser soll am Ziel der Klimaneutralität 2040 ausgerichtet sein und Sektorziele, konkrete Maßnahmen, Zeitpläne und Zuständigkeiten enthalten.
Darüber hinaus sollen das Klimagesetz, eine Novelle zur Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Carbon-Capture-and-Storage-Gesetz zeitnah in Begutachtung geschickt werden. Beim Bodenschutz soll bis Ende 2026 ein Zielpfad mit Maßnahmen erarbeitet werden, um die Bodenversiegelung auf 2,5 Hektar pro Tag zu senken.
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