Die Bundesregierung hat zentrale energiepolitische Reformen auf den Weg gebracht: Am Mittwoch (29.7.) passierten die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und das sogenannte Netzpaket das Kabinett.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach von einem „Paradigmenwechsel“ bei den erneuerbaren Energien. „Erstmals seit Einführung der Förderung berücksichtigen wir beim Ausbau systematisch auch, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind“, sagte die CDU-Politikerin. Orientiere sich der Zubau stärker am Netz, ließen sich Redispatch-Kosten von jährlich 3 Mrd. Euro vermeiden. Diese Kosten entstehen, wenn Energieerzeuger ihre Kraftwerke drosseln oder hochfahren müssen, um die Schwankungen bei der Herstellungen erneuerbarer Energien auszugleichen. Am Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix bis 2030 auf 80 % zu steigern, hält die Regierung weiterhin fest.
Fokus auf günstigere Freiflächenanlagen
Beim Solarausbau will das BMWE den Fokus künftig auf die vergleichsweise günstigeren Freiflächenanlagen legen. Ein Kernstück der EEG-Novelle ist daher die Neuregelung der Förderung für kleine Dach-PV-Anlagen: Ab 2027 fällt sie zunächst für drei Jahre deutlich geringer aus als bisher, bevor sie ganz ausläuft. Neue Anlagen erhalten also ab 2027 weniger Geld pro eingespeister kWh und dies auch nur noch für maximal drei Jahre. Je größer die Anlage, desto kürzer gibt es die Einspeisevergütung. Kleine Dach-PV-Anlagen seien auch ohne Förderung rentabel, begründet das Ministerium.
An die Stelle der festen Einspeisevergütung tritt dann ein Direktvermarktungssystem. Der Strom muss also direkt an die Stromversorger verkauft werden. Das ist vor allem dann lukrativ, wenn die PV-Anlage mit einem Speicher gekoppelt ist und Strom zu Zeiten geringer Produktion, also nachs, morgens und abends, eingespeist werden kann. Für Besitzer von bestehenden Anlagen ändert sich durch die Neuerung nichts, diese haben Bestandsschutz und erhalten ihre Einspeisevergütung für 20 Jahre.
Bundesregierung will Pachtdeckel bei Windenergieanlagen
Gespart wird im neuen EEG auch bei Agri- und Moor-PV: Der Bonus, den diese Anlagen bislang erhalten, soll laut Gesetzentwurf auf das „notwendige Maß“ verringert werden.
Auch für Windkraftanlagen gibt es Neuerungen. Hier möchte das BMWE die Kosten für Betreiber senken, allerdings nicht durch eine höhere Förderung, sondern durch eine Obergrenze für die Pacht, die für Fläche der Windräder verlangt werden darf. Dadurch sollen die Projektkosten „spürbar“ verringert werden. Laut Reiche dürfte dies die Kosten pro Windenergiestandort um 35.000 Euro senken.
Redispatch-Vorbehalt kommt
Zentraler Teil des Netzpakets ist, dass Erneuerbare-Energieanlagen in überlasteten Netzgebieten künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie wegen Netzengpässen abgeregelt werden. Dieser umstrittene „Redispatch-Vorbehalt“ wurde gegenüber einem im Frühjahr geleakten Arbeitsentwurf allerdings abgeschwächt. Das BMWE erwartet dennoch, dass durch das neue Instrument die Systemkosten sinken werden.
Maisdeckel wird angehoben
Laut Reiche soll auch die Bioenergie im Stromsystem der Zukunft eine Rolle spielen. Laut dem Gesetzentwurf soll dafür die installierte Leistung von Biomasseanlagen bis 2030 von 8,5 auf 9,5 Gigawatt steigen. Ab 2027 werden die Ausschreibungsmengen für Biogas in Gesamtsumme angehoben. Das Volumen beträgt dabei zunächst jährlich 1.000 Megawatt, ab 2029 dann 750 Megawatt und ab 2031 nur noch 500 Megawatt.
Gänzlich gestrichen wird dagegen das Ausschreibungssegment für Biomethananlagen. Das BMWE begründet dies zum einen mit den zuletzt nahezu ausgebliebenen Geboten in diesem Segment, zum anderen damit, dass die „wertvolle Bioenergie“ künftig in anderen Sektoren benötigt werde.
Ferner soll die Anschlussförderung für Güllekleinanlagen verlängert werden und der sogenannte Maisdeckel um 5 Prozentpunkte auf 30 Masseprozent angehoben werden.
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