Mein BetriebAgrarpolitik und FörderungRote Gebiete: Nun fallen die Auflagen auch in Niedersachsen

Rote Gebiete: Nun fallen die Auflagen auch in Niedersachsen

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Immer mehr Bundesländer verabschieden sich von den roten Gebieten.
Immer mehr Bundesländer verabschieden sich von den roten Gebieten.
Quelle: Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung (Screenshot)

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium wird den Vollzug der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in den sogenannten Roten Gebieten bis auf Weiteres aussetzen. Hintergrund ist die Rechtsunsicherheit, die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Düngeverordnung deutschlandweit besteht, erklärte das Ministerium. Alle übrigen Vorgaben der niedersächsischen Düngeverordnung behielten ihre Gültigkeit.

Appel an die Landwirte in Niedersachsen

Zugleich appellierte Ressortchefin Miriam Staudte an die Landwirte, trotz der Aussetzung der zusätzlichen Auflagen in den gefährdeten Gebieten aktiv auf die weitere Verbesserung der Wasserqualitäten hinzuwirken. Der jährliche Nährstoffbericht zeige, dass Niedersachsen dank entschiedener Konsequenz und überwiegend verantwortungsbewusstem Düngeverhalten auf dem richtigen Weg sei. Diese Entwicklung dürfe sich jetzt nicht umkehren. Sollte im jetzt laufenden Jahr eine zu gravierende Düngebelastung entstehen, müssten neu zu regelnde Maßnahmen für den Zeitraum ab 2027 umso einschränkender ausgestaltet werden, warnte die Grünen-Politikerin.

„Allen muss klar sein, dass die Aussetzung des Vollzugs der gewässerschützenden Regelungen kein Dauerzustand ist“, betont Staudte und erinnerte in diesem Zusammenhang an den kürzlich gefassten Beschluss der Amtschefs der Agrarressorts zum Thema. Demnach soll der Bund spätestens zur Düngesaison 2027 ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Neufassung des Düngerechts vorlegen.

Grundlegende Regeln der Düngeverordnung beachten

Beim Landvolk Niedersachsen sieht man mit der Aussetzung des Vollzugs eine Verbandsforderung endlich erfüllt. „Denn die Ausweisung, wie sie in Niedersachsen passiert ist, war wegen verschiedener Mängel unwirksam“, stellte Landvolk-Präsident Dr. Holger Hennies klar. Dies hätten im übrigen auch zwei Gerichtsurteile bestätigt. Insofern mache die Aussetzung Sinn mit dem Verweis, dass Landwirte selbstverständlich an rechtswidrige Auflagen in unwirksamen Sondergebieten nicht gebunden seien – verbunden mit der klaren Aussage, dass sie sich an die grundlegenden flächendeckenden Regelungen der Düngeverordnung halten müssten. „Nur die weitgehend überzogenen und oft ohne einen akzeptablen Verursachernachweis bestehenden Sonderregelungen in den roten Gebieten müssen wir aussetzen“, so Hennies. Die Betriebe in Niedersachsen hätten kein Interesse an unwirksamen Regelungen, aber an fairen Anforderungen mit der Möglichkeit zu beweisen, dass sie Wasserschutz und wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Einklang bringen können.

Der Vollzug der zusätzlichen Düngeauflagen in den Roten Gebieten war in den zurückliegenden Wochen bereits in den meisten Bundesländern ausgesetzt worden.

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